(2)Absatz 2,Die Forschung am KHM wird entspechend den Forschungsaufgaben und Zielen nach § 3 von Wissenschaftern wahrgenommen, die entweder dem KHM angehören oder die zur Erfüllung kurz- und/oder mittelfristiger Forschungsvorhaben für einen begrenzten Zeitraum für das KHM tätig sind. Dies betrifft sowohl allgemeine Forschungsvorhaben, die von besonderem wissenschaftlichen (zB kunstgeschichtlichen, kulturgeschichtlichen, archäologischen, historischen) Wert sind, vor allem aber Forschungsziele, die auf die Sammlungsobjekte des KHM, ihre Herkunft, Erschließung, Rezeption und Wirkungsgeschichte, kunst- und kulturgeschichtliche Einordnung usw. ausgerichtet sind bzw. mit der Geschichte des KHM und seinen Sammlungen insgesamt im Zusammenhang stehen. So kommt vor allem der Aufarbeitung der Sammlungsbestände in Form wissenschaftlicher Bestandskataloge eine besondere Bedeutung zu. Die einzelnen Forschungsvorhaben werden von den zuständigen Sammlungsdirektoren in Einvernehmen mit den beteiligten Wissenschaftern genau definiert und mit dem entsprechenden Budget und Zeitplan der Generaldirektion vorgelegt, die bei einer Annahme des Vorhabens für die Umsetzung des beantragten Forschungsvorhabens durch die Bereitstellung der notwendigen personellen und budgetären Mittel verantwortlich zeichnet. Sowohl die einzelnen Wissenschafter als auch der Generaldirektor können das Forschungsvorhaben auswärtigen Gutachtern zur Evaluierung vorlegen. Eine Unterstützung der einzelnen Forschungsvorhaben durch nationale und internationale Forschungsförderungsprogramme ist anzustreben. Zur Koordinierung der Forschungsvorhaben dient eine mindestens zweimal jährlich abzuhaltende Forschungskonferenz, die vom Generaldirektor einzuberufen ist. Sämtliche wissenschaftlichen Mitarbeiter des KHM sind an der Forschungskonferenz teilnahmeberechtigt.Die Forschung am KHM wird entspechend den Forschungsaufgaben und Zielen nach Paragraph 3, von Wissenschaftern wahrgenommen, die entweder dem KHM angehören oder die zur Erfüllung kurz- und/oder mittelfristiger Forschungsvorhaben für einen begrenzten Zeitraum für das KHM tätig sind. Dies betrifft sowohl allgemeine Forschungsvorhaben, die von besonderem wissenschaftlichen (zB kunstgeschichtlichen, kulturgeschichtlichen, archäologischen, historischen) Wert sind, vor allem aber Forschungsziele, die auf die Sammlungsobjekte des KHM, ihre Herkunft, Erschließung, Rezeption und Wirkungsgeschichte, kunst- und kulturgeschichtliche Einordnung usw. ausgerichtet sind bzw. mit der Geschichte des KHM und seinen Sammlungen insgesamt im Zusammenhang stehen. So kommt vor allem der Aufarbeitung der Sammlungsbestände in Form wissenschaftlicher Bestandskataloge eine besondere Bedeutung zu. Die einzelnen Forschungsvorhaben werden von den zuständigen Sammlungsdirektoren in Einvernehmen mit den beteiligten Wissenschaftern genau definiert und mit dem entsprechenden Budget und Zeitplan der Generaldirektion vorgelegt, die bei einer Annahme des Vorhabens für die Umsetzung des beantragten Forschungsvorhabens durch die Bereitstellung der notwendigen personellen und budgetären Mittel verantwortlich zeichnet. Sowohl die einzelnen Wissenschafter als auch der Generaldirektor können das Forschungsvorhaben auswärtigen Gutachtern zur Evaluierung vorlegen. Eine Unterstützung der einzelnen Forschungsvorhaben durch nationale und internationale Forschungsförderungsprogramme ist anzustreben. Zur Koordinierung der Forschungsvorhaben dient eine mindestens zweimal jährlich abzuhaltende Forschungskonferenz, die vom Generaldirektor einzuberufen ist. Sämtliche wissenschaftlichen Mitarbeiter des KHM sind an der Forschungskonferenz teilnahmeberechtigt.