Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Kauffrau für Betriebswirtschaft und Kommunikation“ und „Akademischer Kaufmann für Betriebswirtschaft und Kommunikation“
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 288/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 288 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
72/02 Studienrecht allgemein
Text
§ 2.Paragraph 2,
Der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges universitären Charakters für Betriebswirtschaftslehre und Kommunikation hat an die Absolventinnen die Bezeichnung „Akademische Kauffrau für Betriebswirtschaft und Kommunikation“ und an die Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Kaufmann für Betriebswirtschaft und Kommunikation“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
13.03.2026
Dokumentnummer
NOR12128159
Alte Dokumentnummer
N7199913313Y