Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Bezeichnungen „Akademische Bildungsmanagerin“ und „Akademischer Bildungsmanager“
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 145/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 145 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
72/02 Studienrecht allgemein
Text
§ 2.Paragraph 2,
Der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges universitären Charakters „Bildungsmanagement“ hat an die Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Bildungsmanagerin“ und an die Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Bildungsmanager“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
17.02.2026
Dokumentnummer
NOR12128170
Alte Dokumentnummer
N7199913377U