Norm Verleihung der Bezeichnung „Fachhochschule“ an die „Wiener Neustädter Bildungs- und Forschungs-Gesellschaft m. b. H.“× ▾ ‹›Gliederung Verleihung der Bezeichnung „Fachhochschule“ an die „Wiener Neustädter Bildungs- und Forschungs-Gesellschaft m. b. H.“ Fassungen (Gesetz) ab 01.09.1999 — BGBl. II Nr. 302/1999 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.09.1999 BGBl. II Nr. 302/1999 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.09.1999 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3