Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 71/1999Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 71 aus 1999,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 23Artikel 23
Index
79/01 Schulen, Universitäten
Text
Artikel II.3Artikel römisch zwei.3
Dieses Übereinkommen ist nicht so anzusehen, als beeinträchtige es günstigere Bestimmungen über die Anerkennung von in einer der Vertragsparteien ausgestellten Qualifikationen, die in einem bereits bestehenden oder künftigen Vertrag, dessen Vertragspartei eine Vertragspartei dieses Übereinkommens ist oder wird, enthalten sind oder sich daraus ergeben.
Zuletzt aktualisiert am
26.11.2019
Dokumentnummer
NOR12128522
alte Dokumentnummer
N7199959423L