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§ 16 AStG

Fassungen
01.09.1999 bis 30.09.2007 — BGBl. I Nr. 94/1999 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1601.09.199930.09.2007 BGBl. I Nr. 94/1999 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Akademien-Studiengesetz 1999

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 94 aus 1999,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 16

Inkrafttretensdatum

01.09.1999BGBl. I Nr. 94/1999

Außerkrafttretensdatum

30.09.2007

Abkürzung

AStG

Index

72/02 Studienrecht allgemein

Text

Beendigung des Studiums

Paragraph 16, (1) Das Studium an einer Akademie ist erfolgreich beendet, wenn alle Pflichtveranstaltungen inskribiert und alle im Studienplan vorgesehenen Prüfungen erfolgreich abgelegt worden sind.

  1. Absatz 2,Das Studium an einer Akademie gilt als vorzeitig beendet, wenn der Studierende
    1. Ziffer eins
      sich vom weiteren Studium an der Akademie schriftlich beim Direktor abmeldet,
    2. Ziffer 2
      für mehr als zwei aufeinander folgende Semester nicht inskribiert (Paragraph 12,), ohne gemäß Paragraph 13, beurlaubt worden zu sein,
    3. Ziffer 3
      über einen Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Semestern zu keiner für den jeweiligen Studienabschnitt vorgesehenen Prüfung antritt,
    4. Ziffer 4
      eine im Studienplan vorgesehene Prüfung über eine Pflichtveranstaltung auch bei der letzten zulässigen Wiederholung nicht erfolgreich ablegt,
    5. Ziffer 5
      die doppelte Mindeststudiendauer überschreiten würde,
    6. Ziffer 6
      von der Studienkommission vom weiteren Studium an der Akademie ausgeschlossen wurde (Paragraph 18,),
    7. Ziffer 7
      in der schulpraktischen Ausbildung nach einmaliger Wiederholung negativ beurteilt wurde.
    Die vorzeitige Beendigung des Studiums ist in der Studierendenevidenz (Paragraph 11,) zu vermerken und dem Studierenden schriftlich unter Angabe der Gründe bekannt zu geben.

Gesetzesnummer

10010152

Dokumentnummer

NOR12128585

Alte Dokumentnummer

N7199959717L