Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Bezeichnungen „Akademische Unternehmensleiterin“ und „Akademischer Unternehmensleiter“
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 176/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 176 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
72/02 Studienrecht allgemein
Text
§ 2.Paragraph 2,
Der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges universitären Charakters für den Unternehmernachwuchs hat an die Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Unternehmensleiterin“ und an die Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Unternehmensleiter“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
25.02.2026
Dokumentnummer
NOR12128727
Alte Dokumentnummer
N7199959892L