Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters''
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 198/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 198 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
72/02 Studienrecht allgemein
Text
§ 2. Der wissenschaftliche Leiter des „Interdisziplinären Lehrganges universitären Charakters für höhere Lateinamerika-Studien'' hat an die Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Lateinamerikanistin'' und an die Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Lateinamerikanist'' zu verleihen. Paragraph 2, Der wissenschaftliche Leiter des „Interdisziplinären Lehrganges universitären Charakters für höhere Lateinamerika-Studien'' hat an die Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Lateinamerikanistin'' und an die Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Lateinamerikanist'' zu verleihen.
Dokumentnummer
NOR12128734
Alte Dokumentnummer
N7199960148L