Norm Desinfektion der zur Aufbewahrung oder zum Transporte bestimmten tierischen Rohprodukte und Abfälle× ▾ ‹›Gliederung Desinfektion der zur Aufbewahrung oder zum Transporte bestimmten tierischen Rohprodukte und Abfälle Fassungen (Gesetz) ab 21.10.1945 — RGBl. Nr. 20/1873 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 21.10.194531.12.2004 RGBl. Nr. 20/1873 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 191/1999 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 21.10.1945 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1