Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Untersuchungsanstalten für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
Kundmachungsorgan
RGBl. Nr. 240/1897 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 191/1999RGBl. Nr. 240 aus 1897, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 191 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
II. Einzelbestimmungen.römisch zwei. Einzelbestimmungen.
(Anm.: Anlage nicht darstellbar es wird auf die gedruckte Form des RGBl. verwiesen.)Anmerkung, Anlage nicht darstellbar es wird auf die gedruckte Form des RGBl. verwiesen.)
Zuletzt aktualisiert am
12.08.2021
Dokumentnummer
NOR12128870
Alte Dokumentnummer
N8189737382L