Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Amtstierärzte – neue Regelung der Dienstverhältnisse
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Text
Landes-Veterinärreferenten.
§. 7.Paragraph 7,
Als Fachreferenten für die Angelegenheiten der Landes-Veterinärverwaltung werden bei den politischen Landesbehörden Amtsthierärzte in der VII. Rangsclasse der Staatsbeamten bestellt, welche die Bezeichnung „Landes-Veterinärreferent“ zu führen haben.Als Fachreferenten für die Angelegenheiten der Landes-Veterinärverwaltung werden bei den politischen Landesbehörden Amtsthierärzte in der römisch sieben. Rangsclasse der Staatsbeamten bestellt, welche die Bezeichnung „Landes-Veterinärreferent“ zu führen haben.
Nach längerer, besonders verdienstlicher Wirksamkeit in dieser Eigenschaft können Landes-Veterinärreferenten in die VI. Rangsclasse der Staatsbeamten befördert werden.Nach längerer, besonders verdienstlicher Wirksamkeit in dieser Eigenschaft können Landes-Veterinärreferenten in die römisch sechs. Rangsclasse der Staatsbeamten befördert werden.
Die Landes-Veterinärreferenten sind den Berathungen des Landes-Sanitätsrathes in Veterinärangelegenheiten mit beschließender Stimme beizuziehen.
Schlagworte
Rangklasse, Beratung, Sanitätsrat
Zuletzt aktualisiert am
11.12.2017
Dokumentnummer
NOR12128877
alte Dokumentnummer
N8190112315I