Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
02.09.1930 bis 31.12.1992 — BGBl. Nr. 277/1930 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 102.09.193031.12.1992 BGBl. Nr. 277/1930 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Grenzstrecke Donau, March, Thaya - techn.-ökonomische Fragen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 277 aus 1930,

Typ

Vertrag – CSSR

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

02.09.1930BGBl. Nr. 277/1930

Außerkrafttretensdatum

31.12.1992

Index

89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang

der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als

nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen

der Weitergeltung von Verträgen in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1997,, Bundesgesetzblatt Nr.

1046 aus 1994, und Bundesgesetzblatt Nr. 1047 aus 1994, ist dieser Vertrag nicht

enthalten.

Text

Schlußprotokoll

zum Vertrage zwischen der Republik Österreich

und der Tschechoslowakischen Republik zur

Regelung der technisch-ökonomischen Fragen

in den Grenzstrecken der Donau, March und Thaya.

Bei Unterzeichnung dieses Vertrages sind die gefertigten Bevollmächtigten über folgende Erklärungen übereingekommen:

Durch die Bestimmungen dieses Vertrages sollen die Verpflichtungen der Vertragsstaaten, welche für sie aus anderen internationalen Verträgen erwachsen, nicht berührt werden.

Soferne in diesem Vertrage von der Kostentragung durch die Staaten gesprochen wird, ist die Frage der Aufbringung dieser Kosten durch die allfällige Heranziehung anderer Faktoren als des Staates selbst eine Angelegenheit der innerstaatlichen Regelung.

Dieses Schlußprotokoll bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages und bedarf nicht einer separaten Ratifikation.

Geschehen in Prag, am 12. Dezember eintausendneunhundertzwanzigacht.

Gesetzesnummer

10010205

Dokumentnummer

NOR40004455