Kurztitel
Grenzstrecke Donau, March, Thaya - techn.-ökonomische Fragen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 277/1930Bundesgesetzblatt Nr. 277 aus 1930,
Index
89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang
der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als
nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen
der Weitergeltung von Verträgen in BGBl. III Nr. 123/1997, BGBl. Nr. der Weitergeltung von Verträgen in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1997,, Bundesgesetzblatt Nr.
1046/1994 und BGBl. Nr. 1047/1994 ist dieser Vertrag nicht 1046 aus 1994, und Bundesgesetzblatt Nr. 1047 aus 1994, ist dieser Vertrag nicht
enthalten.
Text
Schlußprotokoll
zum Vertrage zwischen der Republik Österreich
und der Tschechoslowakischen Republik zur
Regelung der technisch-ökonomischen Fragen
in den Grenzstrecken der Donau, March und Thaya.
Bei Unterzeichnung dieses Vertrages sind die gefertigten Bevollmächtigten über folgende Erklärungen übereingekommen:
Durch die Bestimmungen dieses Vertrages sollen die Verpflichtungen der Vertragsstaaten, welche für sie aus anderen internationalen Verträgen erwachsen, nicht berührt werden.
Soferne in diesem Vertrage von der Kostentragung durch die Staaten gesprochen wird, ist die Frage der Aufbringung dieser Kosten durch die allfällige Heranziehung anderer Faktoren als des Staates selbst eine Angelegenheit der innerstaatlichen Regelung.
Dieses Schlußprotokoll bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages und bedarf nicht einer separaten Ratifikation.
Geschehen in Prag, am 12. Dezember eintausendneunhundertzwanzigacht.