Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Grenzstrecke Donau, March, Thaya - techn.-ökonomische Fragen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 277/1930Bundesgesetzblatt Nr. 277 aus 1930,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 20Artikel 20
Index
89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang
der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als
nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen
der Weitergeltung von Verträgen in BGBl. III Nr. 123/1997, BGBl. Nr. der Weitergeltung von Verträgen in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1997,, Bundesgesetzblatt Nr.
1046/1994 und BGBl. Nr. 1047/1994 ist dieser Vertrag nicht 1046 aus 1994, und Bundesgesetzblatt Nr. 1047 aus 1994, ist dieser Vertrag nicht
enthalten.
Text
Sand- und Schottergewinnung aus der Thaya.
Artikel 20. (1) Den Einwohnern jener österreichischen Gemeinden, die nach den im Artikel 19, Absatz 1, angeführten Gesetzen in die Thayakonkurrenz einbezogen wurden, und zwar: Hanfthal, Laa, Unter-Stinkenbrunn, Wulzeshofen, Zwingendorf, Neudorf und Ungerndorf, sowie dem Gute Alt-Prerau wird unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und gegen Erstattung der mit den bezüglichen tschechoslowakischen Gemeinden vereinbarten Beitragsleistungen zur Erhaltung der benützten Straßen, Wege und Zufahrtsrampen die unentgeltliche Entnahme von Sand und Schotter auf tschechoslowakischem Gebiete aus folgenden Entnahmestellen gestattet:
bei der Thayabrücke bei Travni dvur (Trabinghof),
bei Anensky dvur (Annahof),
oberhalb der Thayabrücke bei Dyjakovice (Groß-Tajax) und
oberhalb der Zwingenbrücke bei Hradek (Erdberg).
(2)Absatz 2,Die Ausfuhr des gewonnenen Materials nach Österreich erfolgt zollfrei.
Dokumentnummer
NOR40004444