Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Grenzstrecke Donau, March, Thaya - techn.-ökonomische Fragen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 277/1930Bundesgesetzblatt Nr. 277 aus 1930,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 21Artikel 21
Index
89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang
der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als
nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen
der Weitergeltung von Verträgen in BGBl. III Nr. 123/1997, BGBl. Nr. der Weitergeltung von Verträgen in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1997,, Bundesgesetzblatt Nr.
1046/1994 und BGBl. Nr. 1047/1994 ist dieser Vertrag nicht 1046 aus 1994, und Bundesgesetzblatt Nr. 1047 aus 1994, ist dieser Vertrag nicht
enthalten.
Text
Hochwasserschutz für die Gemeinde Laa.
Artikel 21. Der Gemeinde Laa wird gestattet, bei Hochwasser den Verteidigungsdienst auf den für den Hochwasserschutz der Gemeinde in Betracht kommenden Dammstrecken auch auf tschechoslowakischem Gebiete durchzuführen, wobei jedoch auf die allfälligen Weisungen der mit der Erhaltung dieser Dämme betrauten tschechoslowakischen Organe Bedacht zu nehmen ist.
Dokumentnummer
NOR40004445