Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Grenzstrecke Donau, March, Thaya - techn.-ökonomische Fragen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 277/1930Bundesgesetzblatt Nr. 277 aus 1930,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Index
89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang
der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als
nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen
der Weitergeltung von Verträgen in BGBl. III Nr. 123/1997, BGBl. Nr. der Weitergeltung von Verträgen in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1997,, Bundesgesetzblatt Nr.
1046/1994 und BGBl. Nr. 1047/1994 ist dieser Vertrag nicht 1046 aus 1994, und Bundesgesetzblatt Nr. 1047 aus 1994, ist dieser Vertrag nicht
enthalten.
Text
Baggerungen für Regulierungszwecke.
Artikel 7. (1) Die Baggerungen für Regulierungszwecke einschließlich der Ablagerung des Baggergutes werden auf gemeinsame Kosten in der Weise ausgeführt, daß beide Vertragsstaaten annähernd die gleiche Materialmenge ausbaggern. Jeder Staat hat grundsätzlich Anspruch auf die Hälfte des Baggergutes.
(2)Absatz 2,Das Baggergut wird auf Grund der Projektsvereinbarungen abgelagert.
Dokumentnummer
NOR40004431