(2)Absatz 2,Sämereien, die entgegen den Vorschriften der §§ 6 und 8 nicht in einer mit der dort vorgeschriebenen Plombe verschlossenen Verpackung feilgehalten oder ausgeführt oder entgegen der Vorschrift des § 12, Absatz 3, nicht binnen der vorgeschriebenen Frist zur Untersuchung und Plombierung vorgestellt werden, sind für verfallen zu erklären. Über die Verwendung der für verfallen erklärten Ware entscheidet die Bezirksverwaltungsbehörde nach Anhörung der Untersuchungsanstalt oder -stelle, welche die Anzeige erstattet hat, sowie der zuständigen Landwirtschaftskammer und Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie. Wer für verfallen erklärte Sämereien der im § 6, Absatz 1, genannten Arten erstanden hat, hat diese binnen 30 Tagen, vom Tage der Erwerbung gerechnet, der zuständigen Anstalt oder Stelle zur Untersuchung und Plombierung vorzustellen. Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift finden die Strafbestimmungen des § 14, Absatz 1, Anwendung; auch kann der Verfall der Sämereien ausgesprochen werden.Sämereien, die entgegen den Vorschriften der Paragraphen 6 und 8 nicht in einer mit der dort vorgeschriebenen Plombe verschlossenen Verpackung feilgehalten oder ausgeführt oder entgegen der Vorschrift des Paragraph 12,, Absatz 3, nicht binnen der vorgeschriebenen Frist zur Untersuchung und Plombierung vorgestellt werden, sind für verfallen zu erklären. Über die Verwendung der für verfallen erklärten Ware entscheidet die Bezirksverwaltungsbehörde nach Anhörung der Untersuchungsanstalt oder -stelle, welche die Anzeige erstattet hat, sowie der zuständigen Landwirtschaftskammer und Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie. Wer für verfallen erklärte Sämereien der im Paragraph 6,, Absatz 1, genannten Arten erstanden hat, hat diese binnen 30 Tagen, vom Tage der Erwerbung gerechnet, der zuständigen Anstalt oder Stelle zur Untersuchung und Plombierung vorzustellen. Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift finden die Strafbestimmungen des Paragraph 14,, Absatz 1, Anwendung; auch kann der Verfall der Sämereien ausgesprochen werden.