Rechtstracker.at

§ 26

Fassungen
01.02.1989 bis 31.08.2001
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 2601.02.198931.08.2001 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Apothekerkammergesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 152 aus 1947, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2001,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 26

Inkrafttretensdatum

01.02.1989

Außerkrafttretensdatum

31.08.2001aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2001

Index

82/04 Apotheken, Arzneimittel

Text

Staatliches Aufsichtsrecht

Paragraph 26,

  1. Absatz eins,Die Apothekerkammer untersteht der Aufsicht des Bundeskanzlers.
  2. Absatz 2,Die Satzung und Geschäftsordnung, die Dienstordnung, der Jahresvoranschlag, die Umlagenordnung und der Rechnungsabschluß bedürfen für ihre Wirksamkeit der Genehmigung des Bundeskanzlers.
  3. Absatz 3,Der Genehmigung des Bundeskanzlers bedarf die Bestellung
    1. Ziffer eins
      der weiteren Beisitzer aus dem Stand der Apotheker beim Disziplinarberufungssenat und ihrer Stellvertreter,
    2. Ziffer 2
      des Disziplinaranwaltes und seines Stellvertreters beim Disziplinarrat.
    Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Bestellung diesem Bundesgesetz nicht widerspricht.
  4. Absatz 4,Der Bundeskanzler hat Beschlüsse der Organe der Apothekerkammer – ausgenommen Beschlüsse des Disziplinarrates –, die gegen bestehende Vorschriften verstoßen, aufzuheben.
  5. Absatz 5,Die Organe der Apothekerkammer gemäß Paragraph 7, Ziffer eins bis 7 sind vom Bundeskanzler abzuberufen, wenn sie ihre Befugnisse überschreiten, ihre Aufgaben vernachlässigen oder beschlußunfähig werden. In diesem Fall hat der Bundeskanzler einen Regierungskommissär zu ernennen, dem ein zweigliedriger Beirat, bestehend aus je einem Mitglied jeder der beiden Abteilungen, zur Seite zu stellen ist.

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2025

Gesetzesnummer

10010249

Dokumentnummer

NOR12129734

Alte Dokumentnummer

N8194728495L

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1947/152/P26/NOR12129734