Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Weltgesundheitsorganisation – Satzung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 96/1949Bundesgesetzblatt Nr. 96 aus 1949,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 54Artikel 54
Text
Artikel 54
Die Panamerikanische Sanitätsorganisation, vertreten durch das panamerikanische Sanitätsbüro und die panamerikanischen Sanitätskonferenzen, und alle anderen zwischenstaatlichen regionalen Gesundheitsorganisationen, die vor dem Datum der Unterzeichnung dieser Satzung bestehen, sollen in angemessener Frist in die Organisation übergeleitet werden. Diese Überleitung soll sobald als tunlich durch gemeinsame Maßnahmen auf Grund des gegenseitigen Einverständnisses der zuständigen Stellen, das durch die betreffenden Organisationen zum Ausdruck gebracht wird, durchgeführt werden.
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2025
Dokumentnummer
NOR40057547