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Art. 3

Fassungen
ab 22.07.1955 — BGBl. Nr. 178/1955 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 3 heute22.07.1955 BGBl. Nr. 178/1955 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 178 aus 1955,

Typ

Vertrag - Schweiz

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

22.07.1955BGBl. Nr. 178/1955

Außerkrafttretensdatum

Index

89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten

Text

Artikel 3

Bauprogramme

  1. Ziffer eins
    Umbau der Rheinstrecke Illmündung-Bodensee.
    1. Litera a
      Die Bauzeit für die Durchführung der gemeinsamen Werke nach Artikel eins,, Ziffer 1, wird unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Standes der Durchführung des Umbauprojektes römisch drei b und vorbehältlich ihrer Abänderung durch einvernehmliche Beschlüsse der Regierungen der Vertragsstaaten als Folge der im Laufe der Zeit festzustellenden Stromverhältnisse, wie folgt festgelegt:
      in der Oberen Strecke (von km 65,000 bis km 74,000) bis 30. Juni 1966;
      im Diepoldsauer Durchstich (von km 74,000 bis km 80,200) bis 30. Juni 1956;
      in der Zwischenstrecke (von km 80,200 bis 85,000) bis 30. Juni 1959, mit Ausnahme des Lustenauer Sickerkanals, dessen Baufrist bis 30. Juni 1966 läuft;
      im Fussacher Durchstich (von km 85,000 bis km 89,840) bis 30. Juni 1962.
    2. Litera b
      Das Bau- und Finanzprogramm der Internationalen Rheinregulierung für die Zeit vom 1. Juli 1953 bis zur Fertigstellung (Artikel 34,) soll im wesentlichen als Richtlinie dienen.
  2. Ziffer 2
    Vorstreckung der Regulierungswerke des Fussacher Durchstiches auf dem Schuttkegel im Bodensee.
    Das Bauprogramm richtet sich nach der weiteren Ausbildung des Rheindeltas und den hiedurch eintretenden Notwendigkeiten. Die Gemeinsame Rheinkommission stellt hierüber im Rahmen ihrer alljährlichen Vorlagen gemäß Artikel 2,, Ziffer 2, jeweiligen Antrag.

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2017

Gesetzesnummer

10010273

Dokumentnummer

NOR12130191

Alte Dokumentnummer

N8195539316L