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Übereinkommen zwischen Österreich und Italien, betreffend eine gleichartige Behandlung pharmazeutischer Spezialitäten

Fassungen (Gesetz)
ab 19.11.1956 — BGBl. Nr. 43/1957 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute19.11.1956 BGBl. Nr. 43/1957 (Stammfassung)
Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate
Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich.
19.11.1956
Art. 1