Norm Übereinkommen zwischen Österreich und Italien, betreffend eine gleichartige Behandlung pharmazeutischer Spezialitäten× ▾ ‹›Gliederung Übereinkommen zwischen Österreich und Italien, betreffend eine gleichartige Behandlung pharmazeutischer Spezialitäten Kundmachung BGBl. Nr. 43/1957 · 15.02.1957▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 43/1957 15.02.1957 43. Übereinkommen zwischen Österreich und Italien, betreffend eine gleichartige Behandlung pharmazeutischer Spezialitäten bei Erteilung der Vertriebsbewilligung. Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1