Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen zur Errichtung der Pflanzenschutz-Organisation für Europa und den Mittelmeerraum
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 45/1957Bundesgesetzblatt Nr. 45 aus 1957,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
89/08 Tier- und Pflanzenschutz
Text
Artikel XArtikel römisch zehn
Tagungen des Rates
a)Litera a Der Rat tritt normalerweise einmal im Jahr zu einer ordentlichen Tagung zusammen.
b)Litera b Auf ein schriftliches, an den Vorsitzenden gerichtetes Ersuchen von mindestens einem Drittel der Mitgliedstaaten muß jederzeit eine außerordentliche Tagung des Rates einberufen werden.
Zuletzt aktualisiert am
18.11.2019
Dokumentnummer
NOR40038957