Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Satzung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 197/1957Bundesgesetzblatt Nr. 197 aus 1957,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
89/09 Veterinärrecht
Text
ARTIKEL IIIARTIKEL römisch drei
Sitz
1.Ziffer eins Die Kommission und ihr Sekretariat haben ihren Sitz im Hauptquartier der Organisation in Rom.
2.Ziffer 2 Die Tagungen der Kommission sollen an ihrem Sitz stattfinden, wenn sie nicht auf Grund einer Entscheidung der Kommission bei einer früheren Tagung oder, unter besonderen Umständen, auf Beschluß des Exekutivkomitees an einen anderen Ort einberufen wurden.
Zuletzt aktualisiert am
12.06.2024
Dokumentnummer
NOR40006566