Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 47/1972 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 191/2006Bundesgesetzblatt Nr. 47 aus 1972, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 191 aus 2006,
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
Anlage 5
-------------------------------
(zu §§ 12 bis 15 und 90 Abs. 1) (zu Paragraphen 12 bis 15 und 90 Absatz eins,)
TABELLE A
(Anm.: Tabelle nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen) Anmerkung, Tabelle nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen)
TABELLE B
(Anm.: Tabelle nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen) Anmerkung, Tabelle nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen)
TABELLE C
(Anm.: Tabelle nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen) Anmerkung, Tabelle nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen)
TABELLE D
(Anm.: Tabelle nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen) Anmerkung, Tabelle nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen)