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§ 106

Fassungen
19.02.1972 bis 31.05.2006 — BGBl. Nr. 47/1972 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 10619.02.197231.05.2006 BGBl. Nr. 47/1972 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 191/2006

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Strahlenschutzverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 47 aus 1972, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 191 aus 2006,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 106

Inkrafttretensdatum

19.02.1972BGBl. Nr. 47/1972

Außerkrafttretensdatum

31.05.2006aufgehoben durch BGBl. II Nr. 191/2006

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Text

2. Abschnitt

Arbeitsplätze der Type C

Paragraph 106, Arbeitsplätze der Type C und erforderlichenfalls Räume, in denen solche Arbeitsplätze eingerichtet sind, müssen folgenden Anforderungen entsprechen:

  1. Litera a
    Sie müssen durch das Strahlenwarnzeichen gemäß Anlage 10 Anmerkung, Anlage nicht darstellbar) mit dem Vermerk „RADIOAKTIV'' gekennzeichnet sein. Der Zutritt darf nur den hiezu befugten Personen gestattet werden;
  2. Litera b
    Wände, Fußböden und Einrichtungsgegenstände müssen glatte Oberflächen besitzen und leicht zu reinigen sein. Es dürfen nur die unbedingt erforderlichen Einrichtungsgegenstände vorhanden sein;
  3. Litera c
    sie müssen ausreichend belüftet und beleuchtet werden können;
  4. Litera d
    Arbeitsflächen müssen glatt und entsprechend widerstandsfähig sein. Sie dürfen Flüssigkeiten nicht absorbieren;
  5. Litera e
    es müssen geeignete Waschgelegenheiten und erforderlichenfalls Duschanlagen zur Verfügung stehen;
  6. Litera f
    es muß ein eigenes Laboratoriumsbecken vorhanden sein, das zur Dekontaminierung von Gegenständen, nicht aber zur Reinigung der Hände dient, worauf mit Anschlag hinzuweisen ist;
  7. Litera g
    erforderlichenfalls müssen zum Schutze von Personen entsprechende Abschirmungen gegen Strahlung vorhanden sein.

Gesetzesnummer

10010349

Dokumentnummer

NOR12131711

Alte Dokumentnummer

N8197248407J