Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Strahlenschutzverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 47/1972 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 191/2006Bundesgesetzblatt Nr. 47 aus 1972, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 191 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 32Paragraph 32
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
II. TEILrömisch zwei. TEIL
STRAHLENEINRICHTUNGEN
KAPITEL 1
Röntgeneinrichtungen
1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen
§ 32. (1) Röntgeneinrichtungen sind ortsfeste oder ortsveränderliche Strahleneinrichtungen, die zur Erzeugung von Röntgenstrahlen dienen; sie bestehen aus der Röntgenröhre, dem Schutzgehäuse, dem Hochspannungserzeuger mit den zugehörigen Schalt-, Regel- und Meßeinrichtungen sowie aus den zur Anwendung der Röntgenstrahlen erforderlichen Geräten, Hilfsgeräten und Zubehör. Teile der Röntgeneinrichtung können zu einer Einheit vereinigt sein; die Ein- und Ausschalteinrichtung muß jedoch von der Röntgenröhre getrennt sein.Paragraph 32, (1) Röntgeneinrichtungen sind ortsfeste oder ortsveränderliche Strahleneinrichtungen, die zur Erzeugung von Röntgenstrahlen dienen; sie bestehen aus der Röntgenröhre, dem Schutzgehäuse, dem Hochspannungserzeuger mit den zugehörigen Schalt-, Regel- und Meßeinrichtungen sowie aus den zur Anwendung der Röntgenstrahlen erforderlichen Geräten, Hilfsgeräten und Zubehör. Teile der Röntgeneinrichtung können zu einer Einheit vereinigt sein; die Ein- und Ausschalteinrichtung muß jedoch von der Röntgenröhre getrennt sein.
(2)Absatz 2,Medizinische Röntgeneinrichtungen sind Röntgeneinrichtungen, die diagnostischen oder therapeutischen Zwecken bei Menschen oder Tieren dienen.
(3)Absatz 3,Nichtmedizinische Röntgeneinrichtungen sind Röntgeneinrichtungen, die anderen als den in Abs. 2 genannten Zwecken dienen.Nichtmedizinische Röntgeneinrichtungen sind Röntgeneinrichtungen, die anderen als den in Absatz 2, genannten Zwecken dienen.
Schlagworte
Schalteinrichtung, Regeleinrichtung, Einschalteinrichtung,
Vollschutzeinrichtung
Dokumentnummer
NOR12131637
Alte Dokumentnummer
N8197248333J