Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europäisches Übereinkommen über die theoretische und praktische Ausbildung von diplomierten Krankenpflegepersonen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 53/1973Bundesgesetzblatt Nr. 53 aus 1973,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Text
ARTIKEL 5
(1) Dieses Übereinkommen tritt drei Monate nach dem Tag in Kraft, an dem drei Mitgliedstaaten des Rates gemäß den Bestimmungen des Artikels 4 Vertragsparteien des Übereinkommens geworden sind.
(2) Für jeden Mitgliedstaat, der das Übereinkommen später ohne Vorbehalt der Ratifikation oder der Annahme unterzeichnet oder der es ratifiziert oder annimmt, tritt es drei Monate nach dem Tag der Unterzeichnung oder der Hinterlegung der Ratifikations- oder der Annahmeurkunde in Kraft.
Schlagworte
Ratifikationsurkunde
Zuletzt aktualisiert am
24.04.2020
Dokumentnummer
NOR12131841
Alte Dokumentnummer
N8197335474L