Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.01.1976 bis 31.12.2002 — BGBl. Nr. 627/1975 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 101.01.197631.12.2002 BGBl. Nr. 627/1975 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 480/2002

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Forstsaatgutverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 627 aus 1975, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 480 aus 2002,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1976BGBl. Nr. 627/1975

Außerkrafttretensdatum

31.12.2002aufgehoben durch BGBl. II Nr. 480/2002

Index

80/02 Forstrecht

Text

                                                            Anlage

                                                           --------

A. WUCHSGEBIETE UND HERKUNFTSGEBIETE DES

ÖSTERREICHISCHEN WALDES

römisch eins. Die Innenalpen

Das Wuchsgebiet römisch eins erstreckt sich auf die Innenalpen in Tirol, Salzburg, Steiermark und Kärnten und ist vom Wuchsgebiet römisch zwei umschlossen. Die Grenze zwischen den Wuchsgebieten römisch eins und römisch zwei verläuft von der Silvretta zum Arlberg und über den Kamm der Lechtaler Alpen bis Imst, von dort durch das Inntal bis gegen Jenbach-Paß Thurn, sodann über die Höhen nördlich des Längstales der Salzach, weist beim Salzachknie eine Einbuchtung nach Süden auf, folgt dann dem Längstal der Enns bis gegen Gstatterboden, wendet und setzt sich fort geben Anmerkung, Richtig: gegen) Leoben, sodann südwärts längs der Höhen des Steirischen Randgebirges gegen St. Andrä im Lavanttal, von wo sie sich westwärts wendet, längs des Südabfalles des Nockgebietes zum Südufer des Millstätter Sees und verläuft das Drautal aufwärts bis Sillian.

Im Wuchsgebiet römisch eins sind an natürlich vorkommenden Baumarten vertreten: Fichte, Lärche, in Hochlagen vieler Teilgebiete auch Zirbe. Die Buche fehlt (mit vereinzelten Ausnahmen), die Tanne tritt weitgehend zurück. In niederschlagsarmen Tallagen, z. B. im Oberinntal und auf trockenen sonnseitigen Kalk- und Dolomithängen, tritt die Weißkiefer natürlich auf.

Herkunftsgebiete:

I 1     Ötztaler und Stubaier Alpen, Ostgrenze: Wipp-(Sill)-Tal;

I 2     Zillertaler, Tuxer und Kitzbühler Alpen, Ostgrenze:

        Landesgrenze Tirol/Salzburg;

I 3     Nordflanke der Hohen Tauern, Südgrenze: Kamm der Hohen und

        Niederen Tauern bis zur Landesgrenze Salzburg/Steiermark

        (diese Ostgrenze);

I 4     Lungau;

I 5     Nordflanke der Niederen Tauern, Südgrenze: Kamm der Niederen

        Tauern;

I 6     (südlich von I 5) Oberes Murtal, Westgrenze: Landesgrenze

        Salzburg/Steiermark, Südgrenze: Landesgrenze

        Steiermark/Kärnten;

I 7     (südlich von I 3) Südflanke der Hohen Tauern, Südgrenze:

        Linie Keeseck-Lasörling-Matrei i. Osttirol-Heiligenblut

        -Dollach-Obervellach-Möllbrücke, Ostgrenze: Linie Möllbrücke

        -Reißeck-Pflüglhof-Katschberg;

I 8     (südlich von I 7) Defereggengebirge, Schober- und Kreuzeck

        -Gruppe;

I 9     (südlich von I 6) Gurktaler Alpen, Nockgebiet, Saualpe.

römisch zwei A. Die Nördliche Alpenzwischenzone

Die Nördliche Alpenzwischenzone, in der ein Übergreifen des nördlich gelegenen Verbreitungsgebietes der Rotbuche von Norden her und der inneralpinen Verbreitung der Lärche von Süden her festzustellen ist, liegt zwischen dem Wuchsgebiet römisch eins und der Südgrenze des Buchen-Tannen-Mischwaldgebietes römisch drei und römisch vier. Die Südostgrenze verläuft von Bruck a. d. Mur längs des Kammes der Fischbacher Alpen zum Wechsel und von da längs der Südostgrenze Niederösterreichs zum Rosaliengebirge. Die von Natur aus im Wuchsgebiet römisch zwei A vorkommenden Baumarten sind: Fichte, Tanne, Buche, Lärche, seltener die Weißkiefer; eingesprengt kommen auch andere Baumarten, wie Bergahorn, Esche, Ulme, Eibe, Mehlbeer- und Vogelbeerbaum, Birke und Sommerlinde vor.

Herkunftsgebiete:

II A 1  Lechtaler Alpen, Wetterstein- und Karwendel-Gebirge,

        Ostgrenze: Achental;

II A    (östlich von II A 1) Sonnwend- und Kaisergebirge, Ostgrenze:

        Landesgrenze Tirol/Salzburg;

II A 3  (östlich von II A 2) Salzburger Kalkalpen; Tennen-,

        Dachstein- und Totes Gebirge, Ostgrenze: Linie Liezen

        -Windischgarsten (Pyhrnpaß);

II A 4  (östlich von II A 3) Ennstaler Alpen, Hochschwab, Steirisch

        -niederösterreichische Kalkalpen, Nordwestflanke der

        Fischbacher Alpen, Ostgrenze: Rax-Schneeberg;

römisch zwei A 5 (östlich von römisch zwei A 4) Bucklige Welt.

römisch zwei B. Der südöstliche Alpenrand und die Alpenzwischenzone Kärntens

Das Wuchsgebiet römisch zwei B umfaßt die steirischen Randgebirge (östlich vom Wuchsgebiet römisch eins und südöstlich vom Wuchsgebiet römisch zwei A) und die Teile Kärntens und Osttirols südlich vom Wuchsgebiet römisch eins. Es weist die gleiche Baumartenmischung auf wie das Wuchsgebiet römisch zwei A (Nördliche Alpenzwischenzone). In Lagen geringerer Meereshöhe kommen in den steirischen Randgebirgen Lärchen vor, die wegen der südlichen geographischen Breite ihrer Standorte für den künstlichen Anbau nördlich der Alpen nicht zu empfehlen sind.

Die subalpine Fichten-Lärchen-Waldstufe oberhalb der montanen Mischwaldstufe mit Buche, Tanne, Fichte und Lärche ist in den Alpenzwischenzonen verhältnismäßig schmal. Die durch das Buchenvorkommen gekennzeichnete Montanstufe reicht in den westlichen Alpenländern im Durchschnitt bis zu einer Höhenlage von 1500 m, in den östlichen Alpenländern bis 1400 m, in den nördlichen Kalkalpen bis etwa 1400 m, in den südlichen Kalkalpen bis etwa 1600 m. Die obere Höhengrenze der Tannenverbreitung liegt in unseren Alpen höher als jene der Rotbuche.

Herkunftsgebiete:

II B 1  Gailtaler und Karnische Alpen, Karawanken, Ost- bzw.

        Nordgrenze: Linie Villach-Arnoldstein-Rosen-(Drau)Tal-Abtei

        -Sittendorf-Unter Loibach sowie das Gebiet östlich der Linie

        Bleiberg-Aich-Lavamünd („Kimperngupf'');

II B 2  (östlich bzw. nördlich von II B 1) Klagenfurter Becken,

        Ostgrenze: Landesgrenze Kärnten/Steiermark;

römisch zwei B 3 Südöstlicher Alpenrand.

römisch drei. Der nordöstliche Alpenrand

Das Wuchsgebiet römisch drei erstreckt sich südlich der Linie Kirchdorf a. d. Krems-Steyr-Wilhelmsburg-Neulengbach-Greifenstein. Die Ostgrenze bildet der Ostabfall der Alpen gegen das Inneralpine Becken. Die Südgrenze verläuft von Grünau über Windischgarsten -Altenmarkt-Göstling-Kernhof nach Ternitz. Im Westen gehören die Waldungen der ehemals Graf Lamberg'schen Herrschaft Steyr und die Forstverwaltung Steyerling noch zum Wuchsgebiet römisch drei.

Das Wuchsgebiet römisch drei bildet den nordöstlichen Teil des Mischwaldgebietes der Alpenzwischenzone mit Fichten-Tannen-Buchen -Lärchenwäldern (im Wienerwald von Buchen-Tannen-Lärchen -Kieferwäldern ohne Fichte) und wird deshalb als eigenes Wuchsgebiet abgegrenzt, weil die in diesem Wuchsgebiet vorkommende Lärche ähnlich der Sudetenlärche für den künstlichen Anbau in Gebieten nördlich der Alpen noch außerhalb des Bundesgebietes (Ausfuhr) in Betracht kommt. (Im Laubholzgebiet des Vorderen Wienerwaldes - Herkunftsgebiet römisch drei 4 - ist die Lärche nicht bodenständig.)

Herkunftsgebiete:

III 1   Alpenrand Ober- und Niederösterreichs, Oberer Wienerwald,

        Südgrenze: Linie Molln-Ternberg-Waidhofen/Ybbs-Scheibbs

        -Rabenstein-Altenmarkt-Gaaden, Ostgrenze: Judenau-Riederberg

        -Wienerwaldsee-Breitenfurth-Gaaden;

III 2   (südlich von III 1), Ostgrenze: Landesgrenze

        Oberösterreich/Niederösterreich;

III 3   (südlich III 1 und östlich von III 2), Ostgrenze: Linie

        Gaaden-Berndorf-Piesting;

III 4   (östlich von III 1 und III 3), Vorderer Wienerwald.

römisch vier. Der nordwestliche Alpenrand

Das Wuchsgebiet römisch vier erstreckt sich über den nordwestlichen Alpenrand vom Bodensee bis Steyr und umfaßt Vorarlberg, den Allgäu in Bayern, den nördlichen Teil des Tiroler Gebietes bei Reutte und Teile der bayerischen Alpen. In Salzburg und Oberösterreich geht die Südgrenze des nordwestlichen Alpenrandes über den Nordfuß des Untersberges, sodann nördlich vom Schwarzenberg, jedoch südlich vom Gaisberg über die Südufer des Mondsees, des Attersees und des Traunsees, dann über den Traunstein nach Kirchdorf a. d. Krems und Steyr. Die Nordgrenze verläuft von Laufen über die Nordufer des Mattsees, Atter- und Traunsees nach Steyr.

Das Wuchsgebiet römisch vier weist an natürlich vorkommenden Baumarten auf:

Tanne, Buche und Fichte. Dieses Wuchsgebiet ist von den übrigen Waldgebieten der Ostalpen dadurch unterschieden, daß die Lärche - bis auf wenige inselförmige Kleinstvorkommen - fehlt, während Buche und Tanne mit großen Bestockungsteilen von Natur aus vorhanden sind. Der Fichtenanteil wechselt je nach Meereshöhe und Hangrichtung, gegenwärtig auch je nach den wirtschaftlichen Eingriffen. Autochthone Fichtenherkünfte sind zumeist nur in der Tannenregion und in der subalpinen Höhenstufe vertreten.

Herkunftsgebiete:

römisch vier 1 Vorarlberg;

römisch vier 2 Gebiet nördlich der Linie Gaißhorn-Weißenbach-Plansee;

römisch vier 3 Flachgau, Salzkammergut, ferner: Kobernauserwald und Hausruck.

römisch fünf. Das Alpenvorland Salzburgs,

Ober- und Niederösterreichs

Das Wuchsgebiet römisch fünf umfaßt das Alpenvorland (das Land nördlich des Nordrandes der Alpen) von Salzburg, Oberösterreich und Niederösterreich und grenzt im Süden an die Wuchsgebiete römisch drei und römisch vier. Die Nordgrenze bildet der Südrand der Böhmischen Masse.

Die tieferen Teile des Alpenvorlandes weisen infolge der überwiegend landwirtschaftlichen Bodennutzung meist nur kleinere Waldteile auf und enthalten an natürlich vorkommenden Baumarten:

Tanne, Buche, Eiche, Weißbuche, Ahorn, Ulme, Aspe; gegenwärtig auch Fichte, Lärche und Kiefer, diese meist als Gastholzarten unbekannter Herkunft eingeführt. In den Auengebieten der Donau im Tullnerfeld, bei Wallsee (Niederösterreich) und bei Eferding (Oberösterreich) stocken Weiden, Pappeln, Erlen, Eschen, Linden, Ulmen und Eichen.

Herkunftsgebiete:

V 1     Innviertel, Ostgrenze: Traun;

V 2     (östlich von V 1) Traunviertel, Niederösterreichisches

        Alpenvorland, Nordostgrenze: Linie Herzogenburg-Traismauer

        -Judenau;

V 3     Donauauen zwischen Aschach und Ottensheim sowie zwischen

        Mauthausen und Ardagger („Machland'');

V 4     Traisen- und Donauauen zwischen Krems und Korneuburg,

        Tullnerfeld.

römisch sechs. Das Mühl- und Waldviertel

Das Wuchsgebiet römisch sechs erstreckt sich über das Rumpfgebirge der „Böhmischen Masse'' und ist gegen Osten durch die Linie Retz -Manhartsberg-Krems-St. Pölten abgegrenzt.

Im Wuchsgebiet römisch sechs sind als natürlich vorkommende Baumarten vertreten: Fichte, Tanne, Kiefer, Buche;

am Ost- und Südabfall des Waldviertels mit milderem Klima kommen reichlich Buchen von guter Beschaffenheit vor;

im Donau-, Krems- und Kamptal sind von Natur aus vertreten:

Stieleiche, Hainbuche und sonstige wärmeliebende Laubhölzer und auf trockenen Standorten auch Kiefer.

In der Gegend von Litschau sind Kiefern von guter Wuchsform in Mischbeständen (Fichte, Tanne) heimisch; künstlich eingebracht finden sich auch gut geformte Lärchen.

Auf frischen, tiefgründigen Böden des Wald- und Mühlviertels (feldspatreicher, grobkörniger Granit) stocken massenreiche Fichten - und Tannenbestände mit langschaftigem Holz. Auch Berg- und Spitzahorn, Linde, Birke, Buche, Ulme, Vogelbeerbaum und Aspe kommen vor, in Vorgehölzen Grünerle, auch bei geringerer Meereshöhe.

Herkunftsgebiete:

römisch sechs 1 Mühlviertel;

römisch sechs 2 Waldviertel westlich der Linie Persenbeug-Pöggstall-Gföhl

-Altenburg-Brunn a. d. Wild-Geras-Drosendorf;

römisch sechs 3 Waldviertel östlich von römisch sechs 2.

römisch sieben. Der sommerwarme Osten

Das Wuchsgebiet römisch sieben umfaßt die sommerwarmen Niederungen im Ostteil des Bundesgebietes mit pannonischem Klimaeinfluß, und zwar das Hügelland des Viertels unter dem Manhartsberg (Weinviertel), das Marchfeld, das Laubholzgebiet des Vorderen Wienerwaldes (in der Karte ist der ganze Wienerwald dem Wuchsgebiet römisch drei zugeteilt, doch sind anerkannte Laubholzbestände des Vorderen Wienerwaldes auch für das Wuchsgebiet römisch sieben geeignet), das Inneralpine Wiener Becken in Niederösterreich, das Burgenland sowie das Oststeirische Hügelland.

Im Wuchsgebiet römisch sieben sind an Naturwaldgesellschaften vertreten:

Eichen-Hainbuchenwälder und Eichen-Hainbuchen-Rotbuchenwälder;

im Hügellande der östlichen Steiermark und des südlichen Burgenlandes Kiefern-, Tannen- und Buchenwälder;

am Westrande des Wiener Beckens sind folgende Baumarten vertreten:

Traubeneiche, Zerreiche, Flaumeiche, Hainbuche, Schwarzkiefer, Weißkiefer, angebaut Robinie;

an den Flußläufen: Pappel, Weide, Erle, Esche, Ahorn, Ulme.

Herkunftsgebiete:

römisch sieben 1 Weinviertel, Südostgrenze: Linie Stammersdorf-Wolkersdorf -Groß-Schwechat-Dürnkrut;

römisch sieben 2 (südöstlich von römisch sieben 1) Marchfeld;

römisch sieben 3 Donauauen stromabwärts von Korneuburg;

römisch sieben 4 Inneralpines Wiener Becken und Burgenland nördlich der Linie

Geschriebenstein-Dreiländerecke Niederösterreich/Burgenland/Steiermark;

römisch sieben 5 Leithagebirge;

römisch sieben 6 Südlichstes Burgenland und Oststeirisches Hügelland.

B. Höhengürtel

Innerhalb der Wuchsgebiete werden nachstehende Höhengürtel unterschieden:

  1. Ziffer eins
    Im Wuchsgebiet römisch eins (Inneralpen):
    1. Litera a
      tiefere Lagen bis 900 m,
    2. Litera b
      mittlere Lagen 900 bis 1400 m (1500 m),
    3. Litera c
      höhere Lagen über 1400 m (1500 m).
  2. Ziffer 2
    In den Wuchsgebieten römisch zwei bis römisch vier (Nordwestlicher und Nordöstlicher Alpenrand sowie Alpenzwischenzone):
    1. Litera a
      Hügelländer unter 400 m,
    2. Litera b
      tiefere Gebirgslagen 400 bis 900 m,
    3. Litera c
      mittlere Gebirgslagen 900 bis 1300 m,
    4. Litera d
      höhere Gebirgslagen über 1300 m.
  3. Ziffer 3
    Im Wuchsgebiet römisch fünf (Alpenvorland):
    1. Litera a
      Hügelländer unter 400 m,
    2. Litera b
      tiefere Gebirgslagen über 400 m.
  4. Ziffer 4
    Im Wuchsgebiet römisch sechs (Mühl- und Waldviertel):
    1. Litera a
      tiefere Gebirgslagen 300 bis 600 m,
    2. Litera b
      mittlere Gebirgslagen 600 bis 900 m,
    3. Litera c
      Hochlagen über 900 m.
  5. Ziffer 5
    Im Wuchsgebiet römisch sieben (Der sommerwarme Osten):
    1. Litera a
      Hügelländer unter 300 m,
    2. Litera b
      tiefere Gebirgslagen 300 bis 600 m,
    3. Litera c
      mittlere Gebirgslagen 600 bis 900 m.
Sofern im Wuchsgebiet römisch eins die obere Waldgrenze über 2000 m hoch liegt, ist die obere Grenze der mittleren Lagen erst bei 1500 m anzunehmen. Erreicht die obere Waldgrenze nicht 2000 m, so ist die Grenze zwischen „mittleren'' und „höheren'' Lagen bei 1400 m zu ziehen.

Schlagworte

Schobereck, Mehlbeerbaum, Wettersteingebirge, Sonnwendgebirge, Tennengebirge, Dachsteingebirge, Attersee, Oberösterreich, Ostabfall, Donautal, Kremstal, Waldviertel, Fichtenbestand, Gerghorn, Kieferwald

Gesetzesnummer

10010370

Dokumentnummer

NOR12132457

Alte Dokumentnummer

N8197539880L