Das RIS führt für diesen Tag 2 Dokumente zu Art. 38.
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Suchtgiftkonvention 1961
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 531/1978Bundesgesetzblatt Nr. 531 aus 1978,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 38Artikel 38
Text
Artikel 38
Maßnahmen gegen den Suchtgiftmißbrauch
(1)Absatz eins,Die Vertragsparteien werden alle praktischen Maßnahmen zur Verhütung des Suchtgiftmißbrauchs und zur Früherkennung, Behandlung, Aufklärung, Nachbehandlung und sozialen Wiedereingliederung der betroffenen Personen ergreifen und ihnen besondere Aufmerksamkeit widmen und ihre Bemühungen im Hinblick auf diese Ziele koordinieren.
(2)Absatz 2,Die Vertragsparteien werden soweit wie möglich die Ausbildung des Personals auf dem Gebiet der Behandlung, Nachbehandlung, Rehabilitation und der sozialen Wiedereingliederung der Süchtigen fördern.
(3)Absatz 3,Die Vertragsparteien werden alle praktischen Maßnahmen ergreifen, um den Personen zu helfen, deren Arbeit eine Unterstützung erfordert, und zwar mit dem Ziel, das Verständnis für die Probleme des Suchtgiftmißbrauchs und seiner Verhütung zu wecken, und sie werden ebenfalls ein derartiges Verständnis in der breiten Öffentlichkeit fördern, wenn die Gefahr besteht, daß sich der Suchtgiftmißbrauch weit verbreitet.
Zuletzt aktualisiert am
26.05.2025
Dokumentnummer
NOR40056646
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Suchtgiftkonvention 1961
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 531/1978Bundesgesetzblatt Nr. 531 aus 1978,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 38Artikel 38
Text
Artikel 38 bis
Vereinbarungen über regionale Zentren
Wenn eine Vertragspartei es als Teile ihrer Aktionen gegen den illegalen Suchtgifthandel unter gebührender Beachtung ihrer Verfassungs-, Rechts- und Verwaltungsordnung für wünschenswert hält und – falls sie es wünscht –, kann sie mit der technischen Beratung durch den Suchtgiftkontrollrat oder durch besondere Behörden und in Beratung mit anderen interessierten Vertragsparteien in der Region das Treffen von Vereinbarungen fördern, die die Entwicklung der regionalen Zentren für wissenschaftliche Forschung und Aufklärung ins Auge fassen, um die sich aus dem illegalen Suchtgiftgebrauch und -handel ergebenden Probleme zu bekämpfen.
Schlagworte
Verfassungsordnung, Rechtsordnung, Suchtgifthandel
Zuletzt aktualisiert am
26.05.2025
Dokumentnummer
NOR40056647