Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Internationale Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel (ATP)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 144/1978Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1978,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Text
Kapitel IKapitel römisch eins
Besondere Beförderungsmittel
Artikel 1
Bei der Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel im internationalen Verkehr dürfen Beförderungsmittel nur dann als „Beförderungsmittel mit Wärmedämmung”, als „Beförderungsmittel mit Kältespeicher”, als „Beförderungsmittel mit Kältemaschine” oder als „Beförderungsmittel mit Heizanlage” bezeichnet werden, wenn sie den in Anlage 1 aufgestellten Begriffsbestimmungen und Normen entsprechen.
Zuletzt aktualisiert am
13.12.2022
Dokumentnummer
NOR40039336