Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bäderhygienegesetz – DV
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 495/1978 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 420/1998Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1978, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 420 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 24Paragraph 24
Index
82/07 Sonstiges Gesundheitsrecht
Text
§ 24.Paragraph 24,
(1)Absatz eins,Die gemäß § 8 Z 2 für die Ozon-Oxidationsstufe erforderlichen Ozonungsanlagen müssen in trockenen, den Besuchern nicht zugänglichen Räumen aufgestellt sein. Über Abluftleitungen ins Freie gelangendes Ozon darf nicht zu den Besuchern gelangen.Die gemäß Paragraph 8, Ziffer 2, für die Ozon-Oxidationsstufe erforderlichen Ozonungsanlagen müssen in trockenen, den Besuchern nicht zugänglichen Räumen aufgestellt sein. Über Abluftleitungen ins Freie gelangendes Ozon darf nicht zu den Besuchern gelangen.
(2)Absatz 2,Nicht im Umwälzwasser gelöste Restozonmengen sind gefahrlos über ein Entgasungsventil abzuführen.
(3)Absatz 3,Bei der Wahl der Verfahrenskombination nach § 8 Z 2 darf der im § 9 Abs. 5 festgelegte Wert für die spezifische Belastung b = 0,6 nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Leistung der Ozonungsanlage so bemessen ist, daß mindestens 0,8 g Ozon je Kubikmeter Umwälzwasser dem Förderstrom in einem eigenen Vermischer zugeführt werden und die Einwirkungszeit zwischen Ozonzuspeisung und Entozonung mittels Aktivkohle mindestens 2 Minuten beträgt.Bei der Wahl der Verfahrenskombination nach Paragraph 8, Ziffer 2, darf der im Paragraph 9, Absatz 5, festgelegte Wert für die spezifische Belastung b = 0,6 nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Leistung der Ozonungsanlage so bemessen ist, daß mindestens 0,8 g Ozon je Kubikmeter Umwälzwasser dem Förderstrom in einem eigenen Vermischer zugeführt werden und die Einwirkungszeit zwischen Ozonzuspeisung und Entozonung mittels Aktivkohle mindestens 2 Minuten beträgt.
Zuletzt aktualisiert am
05.02.2025
Dokumentnummer
NOR12132706
Alte Dokumentnummer
N8197840490L