Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Hydrographiegesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 58/1979 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 82/2003Bundesgesetzblatt Nr. 58 aus 1979, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 82 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 10aParagraph 10 a
Inkrafttretensdatum
22.07.1987
Außerkrafttretensdatum
21.12.2006aufgehoben durch BGBl. I Nr. 82/2003
Index
81/02 Sonstiges Wasserrecht, Wasserbauten
Text
§ 10a. (1) WerParagraph 10 a, (1) Wer
Daten entgegen der Verpflichtung gemäß § 5 Abs. 1 oder § 5a dem Landeshauptmann nicht bekanntgibt oderDaten entgegen der Verpflichtung gemäß Paragraph 5, Absatz eins, oder Paragraph 5 a, dem Landeshauptmann nicht bekanntgibt oder
Daten entgegen der Verpflichtung gemäß § 5 Abs. 2 nicht für die einzelnen gewässerkundlichen Einrichtungen gesondert, nicht zeitlich geordnet oder so mitteilt, daß die allgemeine Auswertungsmöglichkeit oder Vergleichbarkeit fehlt, oderDaten entgegen der Verpflichtung gemäß Paragraph 5, Absatz 2, nicht für die einzelnen gewässerkundlichen Einrichtungen gesondert, nicht zeitlich geordnet oder so mitteilt, daß die allgemeine Auswertungsmöglichkeit oder Vergleichbarkeit fehlt, oder
die Errichtung, die Erhaltung oder den Bestand von staatlichen gewässerkundlichen Einrichtungen beeinträchtigt oder die Vornahme von Beobachtungen oder Messungen auf seinen Liegenschaften entgegen der Verpflichtung gemäß § 9 Abs. 1 behindert,die Errichtung, die Erhaltung oder den Bestand von staatlichen gewässerkundlichen Einrichtungen beeinträchtigt oder die Vornahme von Beobachtungen oder Messungen auf seinen Liegenschaften entgegen der Verpflichtung gemäß Paragraph 9, Absatz eins, behindert,
begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 10 000 S zu bestrafen, sofern die Tat nicht nach einer anderen Vorschrift mit strengerer Strafe bedroht ist.
(2)Absatz 2,Der Versuch ist strafbar.
Dokumentnummer
NOR12132829
Alte Dokumentnummer
N8197940371L