Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 231/1980 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2006Bundesgesetzblatt Nr. 231 aus 1980, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 13 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
§ 1. (1) Die Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung in Wien ist für die Untersuchung der dem Lebensmittelgesetz 1975 unterliegenden Waren zuständig. Weiters obliegen dieser Bundesanstalt Aufgaben der Forschung zur Vollziehung des Lebensmittelgesetzes 1975 im Interesse der Volksgesundheit auf dem Gebiete der Ernährung, der Lebensmittelkunde und der Lebensmittelhygiene, die Ausarbeitung von Untersuchungsmethoden, die grundsätzliche Begutachtung für das Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz sowie Untersuchungen für die Codexkommission.Paragraph eins, (1) Die Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung in Wien ist für die Untersuchung der dem Lebensmittelgesetz 1975 unterliegenden Waren zuständig. Weiters obliegen dieser Bundesanstalt Aufgaben der Forschung zur Vollziehung des Lebensmittelgesetzes 1975 im Interesse der Volksgesundheit auf dem Gebiete der Ernährung, der Lebensmittelkunde und der Lebensmittelhygiene, die Ausarbeitung von Untersuchungsmethoden, die grundsätzliche Begutachtung für das Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz sowie Untersuchungen für die Codexkommission.
(2)Absatz 2,Die Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung in Graz, Linz, Innsbruck und Salzburg sind für die Untersuchung der dem Lebensmittelgesetz 1975 unterliegenden Waren zuständig.
Schlagworte
Lebensmittelforschung
Dokumentnummer
NOR12132837
Alte Dokumentnummer
N8198012005I