Kurztitel
Fleischuntersuchungsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 522/1982 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2006Bundesgesetzblatt Nr. 522 aus 1982, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 13 aus 2006,
Index
86/01 Veterinärrecht allgemein
Text
§ 54. § 4 Abs. 4, § 6 Abs. 6, § 7 Abs. 5 sowie die Bezeichnung des früheren § 6 Abs. 6 als Abs. 7, des früheren § 7 Abs. 5 und 6 als Abs. 6 und 7 und des früheren § 54 als § 55 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 257/1993 treten mit 1. Juli 1993 in Kraft. Auf zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren sind sie jedoch noch nicht anzuwenden. Paragraph 54, Paragraph 4, Absatz 4,, Paragraph 6, Absatz 6,, Paragraph 7, Absatz 5, sowie die Bezeichnung des früheren Paragraph 6, Absatz 6, als Absatz 7,, des früheren Paragraph 7, Absatz 5 und 6 als Absatz 6 und 7 und des früheren Paragraph 54, als Paragraph 55, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 257 aus 1993, treten mit 1. Juli 1993 in Kraft. Auf zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren sind sie jedoch noch nicht anzuwenden.