Bestimmung der Zollämter, bei denen Exemplare, Teile oder Erzeugnisse gefährdeter Arten freilebender Tiere und Pflanzen aus- und eingeführt werden dürfen
Fassungen (Gesetz)
ab 18.04.1996 — BGBl. Nr. 179/1996▾
Gliederung Fassung vom 18.04.1996 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§