Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Fleischuntersucher und Trichinenschauer - Ausbildung und Prüfung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 396/1983 aufgehoben durch BGBl. Nr. 398/1994Bundesgesetzblatt Nr. 396 aus 1983, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 398 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
86/01 Veterinärrecht allgemein
Text
§ 6. (1) Im Kurs sind folgende Fachgebiete theoretisch im Gesamtausmaß von 50 Stunden vorzutragen:Paragraph 6, (1) Im Kurs sind folgende Fachgebiete theoretisch im Gesamtausmaß von 50 Stunden vorzutragen:
die wichtigsten Kennzeichen der Gesundheit an lebenden Tieren;
Benennung und regelrechte Beschaffenheit der einzelnen Organe und sonstigen Körperteile der geschlachteten Tiere;
Grundzüge der Lehre vom Blutkreislauf und vom Lymphstrom in Beziehung auf die Verbreitung von Krankheitserregern im Tierkörper;
hauptsächliche Schlachtmethoden und gewerbsübliche Ausführung der Schlachtung sowie Grundlage der Hygiene mit besonderer Berücksichtigung der Schlachthygiene;
Wesen und Merkmale der für die Fleischuntersuchung vornehmlich in Betracht kommenden Tierkrankheiten und fehlerhaften Beschaffenheit des Fleisches;
die für den Dienst eines Fleischuntersuchers nötigen Rechtsvorschriften;
die wichtigsten Bestimmungen über die Bekämpfung der Tierseuchen, namentlich über die Anzeigepflicht, veterinärpolizeiliche Maßnahmen und Schlachtverbote;
die Durchführung der Untersuchung an lebenden und geschlachteten Tieren, einschließlich der Trichinenuntersuchung sowie die Beurteilung des Fleisches;
die Führung der Protokollbücher, die Verfassung von Ausweisen, kurzen Berichten und Anzeigen.
(2)Absatz 2,Im Kurs sind in folgenden Fachgebieten praktische Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von 30 Stunden abzuhalten:
Übungen in der Tierbeschreibung und Untersuchung des lebenden und geschlachteten Tieres mit Berücksichtigung der durch den Fleischuntersucher zu beurteilenden krankhaften Zustände und Veränderungen;
Übungen in der Trichinenuntersuchung;
Vorführung der Schlachtmethoden und der gewerbsüblichen Aufarbeitung;
Übungen in der Führung der Protokollbücher und der Verfassung kurzer Berichte und Anzeigen.
Dokumentnummer
NOR12132989
Alte Dokumentnummer
N8198311409Y