Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Fleischhygieneverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 280/1983 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 109/2006Bundesgesetzblatt Nr. 280 aus 1983, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 109 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 41Paragraph 41
Index
86/01 Veterinärrecht allgemein
Text
Abschnitt XIAbschnitt römisch elf
Schlußbestimmungen
§ 41. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1984 in Kraft. Paragraph 41, (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1984 in Kraft.
(2)Absatz 2,Bauliche Veränderungen, die Errichtung und der Umbau von Anlagen sowie die Anschaffung neuer Fahrzeuge haben bis zum 31. Dezember 1990 zu erfolgen, sofern in der Zwischenzeit durch andere geeignete Maßnahmen und besondere Sorgfalt dem § 5 Abs. 1 entsprochen wird.Bauliche Veränderungen, die Errichtung und der Umbau von Anlagen sowie die Anschaffung neuer Fahrzeuge haben bis zum 31. Dezember 1990 zu erfolgen, sofern in der Zwischenzeit durch andere geeignete Maßnahmen und besondere Sorgfalt dem Paragraph 5, Absatz eins, entsprochen wird.
Dokumentnummer
NOR12133160
Alte Dokumentnummer
N8198319940J