Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Waschmittelgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 300/1984 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 53/1997Bundesgesetzblatt Nr. 300 aus 1984, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,„Waschmittel“ im Sinne dieses Bundesgesetzes sind chemische Erzeugnisse, die zur Reinigung von
Geschirren oder Geräten, die mit Lebensmitteln unmittelbar in Berührung kommen,
Böden, Wänden, Möbeln oder sanitären Einrichtungen,
Maschinen in gewerblichen Betrieben oder von
Werkstücken in metallverarbeitenden gewerblichen Betriebsanlagen
in Verkehr gebracht werden und die zusammen mit Wasser reinigend wirken.
(2)Absatz 2,Als Waschmittel im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten auch chemische Erzeugnisse, die vor, während oder nach dem Waschvorgang dem Waschgut zugegeben werden.
(3)Absatz 3,„Inverkehrbringen“ im Sinne dieses Bundesgesetzes ist das Herstellen, Einführen, Verpacken, Feilhalten und jedes sonstige Überlassen, sofern diese Tätigkeiten zu Erwerbszwecken geschehen. Ein Inverkehrbringen liegt nicht vor, wenn
sichergestellt ist, daß das Waschmittel in einer diesem Bundesgesetz nicht entsprechenden Beschaffenheit im Inland nicht zum Verbraucher gelangt,
das Waschmittel in Form von Warenproben (das sind als solche gekennzeichnete Waschmittelpackungen und -behältnisse, die unentgeltlich oder entgeltlich, aber unter dem ortsüblichen Preis, mit einer Nennfüllmenge, welche geringer als die Nennfüllmenge der kleinsten zulässigen kennzeichnungspflichtigen Verpackungsart ist) weitergegeben wird oder
das Waschmittel in einer anderen als der in Z 2 genannten Form ausschließlich zu Zwecken der Produktforschung, ausgenommen die Marktforschung, weitergegeben wird.das Waschmittel in einer anderen als der in Ziffer 2, genannten Form ausschließlich zu Zwecken der Produktforschung, ausgenommen die Marktforschung, weitergegeben wird.
Schlagworte
Waschmittelbehältnis
Zuletzt aktualisiert am
19.04.2021
Dokumentnummer
NOR12133319
Alte Dokumentnummer
N8198411504Y