Rechtstracker.at

§ 4

Fassungen
01.04.1984 bis 31.12.2006 — BGBl. Nr. 130/1984 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 401.04.198431.12.2006 BGBl. Nr. 130/1984 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 460/2006

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Pharmareferentenprüfung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 130 aus 1984, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 460 aus 2006,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

01.04.1984BGBl. Nr. 130/1984

Außerkrafttretensdatum

31.12.2006aufgehoben durch BGBl. II Nr. 460/2006

Index

82/04 Apotheken, Arzneimittel

Text

Paragraph 4, (1) Die Prüfung ist vor einer Prüfungskommission abzulegen.

Dieser Prüfungskommission haben als Mitglieder anzugehören:

  1. Ziffer eins
    als Vorsitzender ein Beamter des Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz,
  2. Ziffer 2
    als Prüfer zwei Sachverständige aus den im Paragraph 3, Absatz eins, genannten Fachgebieten, die auf Grund praktischer Erfahrungen mit den Anforderungen an den Beruf eines Pharmareferenten vertraut sind, und
  3. Ziffer 3
    als Beisitzer je ein Vertreter der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, des Österreichischen Arbeiterkammertages und der Österreichischen Ärztekammer.
  1. Absatz 2,Die Mitglieder der Prüfungskommission sind vom Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz für die Dauer von fünf Jahren zu bestellen. Hinsichtlich der in Absatz eins, Ziffer 3, genannten Beisitzer steht den betreffenden Institutionen das Vorschlagsrecht zu.
  2. Absatz 3,Für jedes Mitglied der Prüfungskommission sind zwei Stellvertreter zu bestellen.
  3. Absatz 4,Die Tätigkeit in der Prüfungskommission ist ehrenamtlich. Allfällige Reisekosten sind den Mitgliedern der Prüfungskommission oder deren Stellvertretern nach der höchsten Gebührenstufe der Reisegebührenvorschrift 1955, Bundesgesetzblatt Nr. 133, zu ersetzen.

Gesetzesnummer

10010462

Dokumentnummer

NOR12133298

Alte Dokumentnummer

N8198411450Y