Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Finanzielle Hilfe aus Anlaß der Nuklearkatastrophe von Tschernobyl an die Geschädigten in der Vieh- und Fleischwirtschaft
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 620/1986 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 620 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
§ 7.Paragraph 7,
Für dasselbe Tier schließt die erste Gewährung einer Hilfe des Bundes gemäß §§ 4, 5 oder 6 jeden weiteren Anspruch nach diesen genannten Bestimmungen aus. Für dasselbe Tier schließt die erste Gewährung einer Hilfe des Bundes gemäß Paragraphen 4, 5, oder 6 jeden weiteren Anspruch nach diesen genannten Bestimmungen aus.
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2018
Dokumentnummer
NOR12134069
Alte Dokumentnummer
N8198611382Y