Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Finanzielle Hilfe aus Anlaß der Nuklearkatastrophe in Tschernobyl an die Geschädigten in der Milchwirtschaft
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 625/1987 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 625 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die Schadenserhebungen haben Milch und Molke sowie die Erzeugnisse aus diesen Produkten zu umfassen, die erwerbsmäßig erzeugt wurden und die auf Grund behördlicher Anordnungen gemäß § 38 des Strahlenschutzgesetzes nicht in Verkehr gebracht werden durften oder vernichtet oder aus dem Verkehr gezogen werden mußten. Es sind dies insbesondere solche Maßnahmen, die gemäß den Weisungen des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz getroffen wurden. Allfällige Erlöse aus einer Weiterverwertung sind jeweils vom ermittelten Schadensbetrag in Abzug zu bringen. Bei Geschädigten, die vorsteuerabzugsberechtigt sind und auf deren Umsätze § 22 des Umsatzsteuergesetzes 1972 keine Anwendung findet, sind die allfälligen Erlöse exklusive der Umsatzsteuer anzurechnen. Die Schadenserhebungen haben Milch und Molke sowie die Erzeugnisse aus diesen Produkten zu umfassen, die erwerbsmäßig erzeugt wurden und die auf Grund behördlicher Anordnungen gemäß Paragraph 38, des Strahlenschutzgesetzes nicht in Verkehr gebracht werden durften oder vernichtet oder aus dem Verkehr gezogen werden mußten. Es sind dies insbesondere solche Maßnahmen, die gemäß den Weisungen des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz getroffen wurden. Allfällige Erlöse aus einer Weiterverwertung sind jeweils vom ermittelten Schadensbetrag in Abzug zu bringen. Bei Geschädigten, die vorsteuerabzugsberechtigt sind und auf deren Umsätze Paragraph 22, des Umsatzsteuergesetzes 1972 keine Anwendung findet, sind die allfälligen Erlöse exklusive der Umsatzsteuer anzurechnen.
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2018
Dokumentnummer
NOR12134290
Alte Dokumentnummer
N8198711536Y