Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Finanzielle Hilfe aus Anlaß der Nuklearkatastrophe in Tschernobyl an die Geschädigten in der Milchwirtschaft
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 625/1987 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 625 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
§ 7.Paragraph 7,
Vermögensnachteile, die dadurch entstanden sind, daß laufend Untersuchungen von Milch und Molke und Erzeugnissen aus diesen Produkten zur Feststellung des Ausmaßes ab radioaktiver Kontamination entstanden sind, werden mit den tatsächlich entstandenen Kosten erfaßt. Die Kosten für die Anschaffung von Untersuchungsgeräten sind mit den tatsächlichen Ausgaben zu berücksichtigen.
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2018
Dokumentnummer
NOR12134295
Alte Dokumentnummer
N8198711541Y