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Anlage 3
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(Merkmale der Datenfelder
Satzart 1)
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Datenfeldbezeichnung Anmerkung
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Satzart Dieses Feld unterscheidet zwischen
Diagnosenbericht, Korrektur des
Diagnosenberichtes und Prüfsatz. Es ist bei
Meldung des Diagnosenberichtes mit einem
Leerzeichen, bei Nachlieferung oder
Korrektur bereits vom Bundeskanzleramt
übernommener Diagnosenberichte mit dem
Buchstaben K und bei Prüfsätzen mit dem
Zeichen $ zu versehen.
Krankenanstaltennummer Dieses Feld hat die vom Bundeskanzleramt
zugewiesene Krankenanstaltennummer zu
enthalten.
Aufnahmezahl Dieses Feld hat den stationären Fall
eindeutig zu identifizieren.
Geburtsdatum Dieses Feld enthält das Geburtsdatum des in
stationäre Behandlung aufgenommenen
Patienten in der Form Jahr (4stellig),
Monat (2stellig) und Tag (2stellig). Die
Untergliederung „Monat'' hat die Werte 01
bis 12 zu beinhalten, die Untergliederung
„Tag'' hat dem Monat und dem Jahr
entsprechende Werte zu beinhalten. Sind bei
Patienten sowohl Staatsbürgerschaft als
auch ordentlicher Wohnsitz unbekannt, kann
dieses Feld frei bleiben.
Geschlecht Für männliche Patienten ist das Kennzeichen
„M'', für weibliche das Kennzeichen „W''
einzutragen.
Staatsbürgerschaft Diese Felder sind mit dem jeweiligen
Ordentlicher Länderkennzeichen gemäß Anlage 5 zu
Wohnsitz - Staat versehen. Darüber hinaus ist im Feld
Staatsbürgerschaft bei Staatenlosen das
Zeichen „ SL'', bei unbekannter
Staatsbürgerschaft das Zeichen „UBK''
sowie im Feld Ordentlicher Wohnsitz - Staat
bei unbekanntem ordentlichen Wohnsitz das
Zeichen „UBK'' zu setzen.
Ordentlicher Wohnsitz - Dieses Feld hat kein Länderkennzeichen zu
Postleitzahl enthalten und kann bei Patienten, deren
ordentlicher Wohnsitz nicht in Österreich
liegt oder unbekannt ist, frei bleiben.
Aufnahmeart Es ist das Zeichen „A'' zu setzen, es sei
denn, es liegt ein Transfer von einer
anderen Krankenanstalt oder eine
Wiederaufnahme vor. In diesen Fällen ist das
Zeichen „T'' bzw. „W'' zu setzen. Eine
Wiederaufnahme liegt nur dann vor, wenn
innerhalb von sieben Tagen nach der
Entlassung eine neuerliche Aufnahme des
Patienten mit derselben Hauptdiagnose
erfolgt.
Verlegung Dieses Feld gliedert sich in den
Funktionscode, Subcode und das
Aufnahmedatum, wobei aus der ersten
Eintragung die aufnehmende Abteilung und das
Aufnahmedatum hervorgehen. Die letzte
Eintragung der Verlegung gibt zugleich die
entlassende Abteilung an. Kommt es zu mehr
als vier Verlegungen, ist nach der dritten
Verlegung (= vierte Eintragung) nur noch die
entlassende Abteilung mit dem entsprechenden
Aufnahmedatum einzutragen.
Verlegung - Funktions- Dieses Feld enthält den Funktionscode gemäß
code der Anlage 7.
Verlegung - Subcode Der Subcode ist eine allfällige
Untergliederung des Funktionscodes.
Verlegung - Aufnahme- Datum der Aufnahme in die Krankenanstalt
datum bei erster Eintragung bzw. Verlegungsdatum
in eine andere Abteilung bei Verlegung
innerhalb der Krankenanstalt. Es ist die
Form Jahr (4stellig), Monat (2stellig) und
Tag (2stellig) zu verwenden. Die
Untergliederung „Monat'' hat die Werte 01
bis 12 zu beinhalten, die Untergliederung
„Tag'' hat dem Monat und dem Jahr
entsprechende Werte zu beinhalten.
Entlassungsart Es ist das Zeichen „E'' zu setzen, es sei
denn, es liegt ein Transfer zu einer anderen
Krankenanstalt oder ein Sterbefall vor. In
diesen Fällen ist das Zeichen „T'' bzw.
„S'' zu setzen.
Entlassungsdatum Dieses Feld enthält das Datum der
Entlassung in der Form Jahr (4stellig),
Monat (2stellig) und Tag (2stellig). Die
Untergliederung „Monat'' hat die Werte 01
bis 12 zu beinhalten, die Untergliederung
„Tag'' hat dem Monat und dem Jahr
entsprechende Werte zu beinhalten.
Hauptdiagnose Als Hauptdiagnose gilt jene Krankheit, die
unter Beachtung von Anlage 8 nach Abschluß
der Untersuchungen als Hauptgrund für den
stationären Krankenhausaufenthalt
festgestellt wird. Die
Diagnosenverschlüsselung hat, soweit in der
Klassifikation der Krankheiten gemäß § 62d
KAG vorgesehen, zumindest vierstellig zu
erfolgen.
Zusätzliche Diagnosen Dieses Feld beinhaltet mögliche
Nebenerkrankungen, Komplikationen und die
Klassifikation externer Ursachen. Die
Diagnosenverschlüsselung hat, soweit in der
Klassifikation der Krankheiten gemäß § 62d
KAG vorgesehen, zumindest vierstellig zu
erfolgen.
Ausgewählte Zur Meldung von ausgewählten medizinischen
medizinische Einzelleistungen auf der Grundlage des vom
Einzelleistungen Bundesminister für Gesundheit und
öffentlicher Dienst unter Anpassung an den
jeweiligen Stand der medizinischen
Wissenschaft herauszugebenden
Leistungskataloges sind die Träger
öffentlicher Krankenanstalten der im § 2
Abs. 1 Z 1 und 2 KAG bezeichneten Art, mit
Ausnahme der Pflegeabteilungen der
öffentlichen Krankenanstalten für
Geisteskrankheiten, sowie die Träger
privater Krankenanstalten der im § 2 Abs. 1
Z 1 KAG bezeichneten Art, die gemäß § 16
KAG als gemeinnützig geführte
Krankenanstalten zu betrachten sind,
verpflichtet. Die übrigen Träger von
Krankenanstalten sind zur Meldung von
ausgewählten medizinischen Einzelleistungen
nicht verpflichtet; unterbleibt die
Meldung, bleiben die für die
Leistungsmeldung vorgesehenen Felder frei.
- Medizinische In diesem Feld ist die im Zuge des
Einzelleistung stationären Krankenhausaufenthaltes
erbrachte ausgewählte medizinische
Einzelleistung einzutragen. Die
Verschlüsselung der Leistung hat auf der
Grundlage des Kataloges ausgewählter
medizinischer Einzelleistungen vierstellig
zu erfolgen.
- Anzahl der medizi- In diesem Feld ist jeweils die
nischen Einzel- entsprechende Anzahl der ausgewählten
leistung medizinischen Einzelleistung einzutragen.
Kostentragender In diesem Feld ist der kostentragende
Sozialversicherungs- Sozialversicherungsträger gemäß Anlage 6 in
träger verschlüsselter Form einzutragen. Darüber
hinaus ist das Zeichen ,UB' für den Fall zu
setzen, daß der kostentragende
Sozialversicherungsträger unbekannt ist.
Weiters ist das Zeichen ,KS' für den Fall
einzutragen, daß kein kostentragender
Sozialversicherungsträger vorliegt.