Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.01.1989 bis 28.03.1995 — BGBl. Nr. 575/1988 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 101.01.198928.03.1995 BGBl. Nr. 575/1988 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 215/1995

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lebensmittel-Importmeldeverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 575 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 215 aus 1995,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1989BGBl. Nr. 575/1988

Außerkrafttretensdatum

28.03.1995aufgehoben durch BGBl. Nr. 215/1995

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

Anlage

__________

Der Lebensmittel-Importmeldeverordnung unterliegen die in die folgenden Nummern und Unternummern des Zolltarifs (Zolltarifgesetz 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 155 aus 1987,, in der jeweils geltenden Fassung) einzureihenden Waren; soweit im nachstehenden Unternummern des Zolltarifs angeführt sind, unterliegen nur jene Waren, die von den Unternummern der jeweils letzten Gliederungsstufe bzw. von den allenfalls angeführten ex-Positionen zu solchen Unternummern erfaßt sind.

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  TARIF                        Warenbezeichnung

Nr./UNr.

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0207  --   Fleisch, Innereien und anderer genießbarer

            Schlachtanfall von Hausgeflügel der Nummer 0105,

            frisch, gekühlt oder gefroren

0208  --   Anderes Fleisch sowie andere Innereien und anderer

            genießbarer Schlachtanfall, frisch, gekühlt oder

            gefroren

0210  --   Fleisch sowie Innereien und anderer genießbarer

            Schlachtanfall, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder

            geräuchert; genießbares Mehl und Pulver aus Fleisch,

            Innereien oder anderem Schlachtanfall

0301  --   Fische, lebend

0302  --   Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets

            und anderes Fischfleisch der Nummer 0304

0303  --   Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes

            Fischfleisch der Nummer 0304

0304  --   Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch

            zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren

0305  --   Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake;

            geräucherte Fische, auch vor oder während des Räucherns

            gegart; Fischmehl, für den menschlichen Genuß geeignet

0306  --   Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt,

            gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake;

            Krebstiere in ihrem Panzer, im Wasserdampf oder Wasser

            gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen

            oder in Salzlake

0307  --   Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt,

            gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; andere

            wirbellose Wassertiere als Krebstiere und Weichtiere,

            lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen

            oder in Salzlake

0401  --   Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von

            Zucker oder anderen Süßungsmitteln

0402  --   Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker

            oder anderen Süßungsmitteln

0403  --   Buttermilch, Sauermilch und Sauerrahm, Joghurt, Kefir

            sowie andere fermentierte oder gesäuerte Milch und

            Rahm, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder

            anderen Süßungsmitteln oder mit Geruchs- und

            Geschmacksstoffen oder mit Zusatz von Früchten oder

            Kakao

0406  --   Käse und Topfen

0409  00   Natürlicher Honig

0710  --   Gemüse (auch im Wasserdampf oder Wasser gekocht),

            gefroren

0801  --   Kokosnüsse, Paranüsse und Acajounüsse, frisch oder

            getrocknet, auch ohne Schale oder enthäutet

0802  --   Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch

            ohne Schale oder enthäutet

0813  --   Früchte, getrocknet, ausgenommen solche der Nummern

            0801 bis 0806; Mischungen von getrockneten Früchten

            oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels:

       50   - Mischungen von getrockneten Früchten oder

              Schalenfrüchten dieses Kapitels:

              ex 50 - Mischungen von getrockneten Früchten der

                      Nummer 0801 oder 0802

1105  --   Mehl, Grieß und Flocken aus Kartoffeln

1507  --   Sojaöl sowie dessen Fraktionen, auch raffiniert, aber

            nicht chemisch modifiziert:

       10   - rohes Öl, auch entschleimt

       90   - andere:

              B - anders:

                  1 - Öle

1508  --   Erdnußöl sowie dessen Fraktionen, auch raffiniert, aber

            nicht chemisch modifiziert:

       10   - rohes Öl

       90   - andere:

              B - anders:

                  1 - Öle

1509  --   Olivenöl sowie dessen Fraktionen, auch raffiniert, aber

            nicht chemisch modifiziert:

       10   - Jungfernöl

       90   - anderes:

              B - anders:

                  1 - Öle

1510  00   Andere Öle sowie deren Fraktionen, die ausschließlich

            von Oliven stammen, auch raffiniert, aber nicht

            chemisch modifiziert, einschließlich Mischungen von

            diesen Ölen oder Fraktionen mit Ölen oder Fraktionen

            der Nummer 1509:

            B - anders:

                1 - Öle

1511  --   Palmöl sowie dessen Fraktionen, auch raffiniert, aber

            nicht chemisch modifiziert:

       10   - rohes Öl

       90   - andere:

              B - anders:

                  1 - Öle

1512  --   Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie

            deren Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch

            modifiziert:

      (10)  - Sonnenblumenöl oder Safloröl sowie deren Fraktionen:

       11   - - rohes Öl

       19   - - sonstige:

                B - anders:

                    1 - Öle

      (20)  - Baumwollsamenöl sowie dessen Fraktionen:

       21   - - rohes Öl, auch ohne Gossypol

       29   - - sonstige:

                B - anders:

                    1 - Öle

1513  --   Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie deren

            Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch

            modifiziert:

      (10)  - Kokosöl (Kopraöl) sowie dessen Fraktionen:

       11   - - rohes Öl

       19   - - sonstige:

                B - anders:

                    1 - Öle

      (20)  - Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen:

       21   - - rohes Öl

       29   - - sonstige:

                B - anders:

                    1 - Öle

1514  --   Rapsöl, Rüböl oder Senföl sowie deren Fraktionen, auch

            raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert:

       10   - rohes Öl

       90   - andere:

              B - anders:

                  1 - Öle

1515  --   Andere pflanzliche Fette und fette Öle (einschließlich

            Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, aber

            nicht chemisch modifiziert:

      (20)  - Maisöl sowie dessen Fraktionen:

       21   - - rohes Öl

       29   - - sonstige:

                B - anders:

                    1 - Öle

       50   - Sesamöl sowie dessen Fraktionen:

              B - anders:

                  1 - Öle

       90   - andere:

              A - Öle:

                  2 - Kürbiskernöl

                  3 - sonstige:

                      b - anders

1516  --   Tierische oder pflanzliche Fette und Öle, sowie deren

            Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert,

            rückgeestert oder elaidinisiert, auch raffiniert, aber

            nicht weiter zubereitet:

       20   - pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen:

              B - rückgeestert:

                  3 - Kürbiskernöl

                  4 - sonstige:

                      b - anders

1517  --   Margarine; genießbare Mischungen oder Zubereitungen von

            tierischen oder pflanzlichen Fetten oder Ölen oder von

            Fraktionen verschiedener Fette oder Öle dieses

            Kapitels, ausgenommen genießbare Fette oder Öle sowie

            deren Fraktionen der Nummer 1516

1601  00   Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Innereien

            oder anderem Schlachtanfall oder Blut;

            Nahrungsmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser

            Erzeugnisse

1602  --   Fleisch, Innereien oder anderer Schlachtanfall oder

            Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht

1604  --   Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und

            Kaviarersatz aus Fischeiern

1605  --   Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose

            Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht

1704  --   Zuckerwaren (einschließlich weiße Schokolade), nicht

            kakaohaltig

1806  --   Schokolade und andere kakaohaltige

            Nahrungsmittelzubereitungen

1901  --   Malzextrakt; Nahrungsmittelzubereitungen von Mehl,

            Grieß, Stärke oder Malzextrakt, die kein Kakaopulver

            oder weniger als 50 Gewichtsprozent Kakaopulver

            enthalten, anderweitig weder genannt noch inbegriffen;

            Nahrungsmittelzubereitungen von Waren der Nummern 0401

            bis 0404, die kein Kakaopulver oder weniger als

            10 Gewichtsprozent Kakaopulver enthalten, anderweitig

            weder genannt noch inbegriffen:

       10   - Zubereitungen für die Ernährung für Kinder, in

              Aufmachungen für den Kleinverkauf

       20   - Mischungen und Teige, zur Herstellung von Backwaren

              der Nummer 1905

       90   - andere:

              B - andere

1902  --   Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder

            anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, wie

            zB Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi,

            Ravioli und Canneloni; Couscous, auch zubereitet

1904  --   Nahrungsmittelzubereitungen, hergestellt durch

            Aufblähen oder Rösten von Getreide oder

            Getreideerzeugnissen (zB Corn Flakes); Getreidekörner,

            ausgenommen Mais, vorgekocht oder in anderer Weise

            zubereitet

1905  --   Brot, Konditorwaren, Feinbackwaren und andere

            Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere

            Oblatenkapseln, wie sie für Arzneiwaren verwendet

            werden, Siegeloblaten, getrockneter Mehl- oder

            Stärkemehlteig in Blättern und ähnliche Erzeugnisse:

       10   - Knäckebrot

       20   - Lebkuchen (Pfefferkuchen) und dergleichen

       30   - Kekse und ähnliche haltbare Backwaren, mit Zusatz von

              Zucker oder anderen Süßungsmitteln; Waffeln

       40   - Zwieback, geröstetes Brot und ähnliche geröstete

              Erzeugnisse

       90   - andere:

              ex 90 - ausgenommen: Hostien, leere Oblatenkapseln,

                      wie sie für Arzneiwaren verwendet werden,

                      Siegeloblaten, getrockneter Mehl- oder

                      Stärkemehlteig in Blättern und ähnliche

                      Erzeugnisse

2001  --   Gemüse, Früchte und andere genießbare Pflanzenteile,

            mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar

            gemacht

2002  --   Tomaten, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder

            haltbar gemacht

2003  --   Pilze und Trüffeln, ohne Essig oder Essigsäure

            zubereitet oder haltbar gemacht

2004  --   Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet

            oder haltbar gemacht, gefroren

2005  --   Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet

            oder haltbar gemacht, nicht gefroren

2007  --   Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmus und

            Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz

            von Zucker oder anderen Süßungsmitteln

2008  --   Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer

            Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz

            von Zucker oder anderen Süßungsmitteln oder von

            Alkohol, anderweitig weder genannt noch inbegriffen

2009  --   Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und

            Gemüsesäfte, weder gegoren noch mit einem Zusatz von

            Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen

            Süßungsmitteln

2103  --   Zubereitungen für Gewürzsoßen und zubereitete

            Gewürzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl,

            auch zubereitet, und Senf:

       90   - andere:

        B - andere:

            ex B - Mayonnaisen

2104  --   Suppen und Brühen sowie Zubereitungen dafür;

            zusammengesetzte homogenisierte

            Nahrungsmittelzubereitungen:

       10   - Suppen und Brühen sowie Zubereitungen dafür:

              ex 10 - Suppen und Brühen

2105  00   Speiseeis, auch mit Kakaogehalt

2106  --   Nahrungsmittelzubereitungen, anderweitig weder genannt

            noch inbegriffen

2201  --   Wasser, einschließlich natürliches oder künstliches

            Mineralwasser und mit Kohlensäure versetztes Wasser,

            ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln,

            Geruchs- oder Geschmacksstoffen; Eis und Schnee:

       10   - Mineralwasser und mit Kohlensäure versetztes Wasser

       90   - andere:

              C - andere

2202  --   Wasser, einschließlich Mineralwasser und mit

            Kohlensäure versetztes Wasser, mit Zusatz von Zucker

            oder anderen Süßungsmitteln, Geruchs- oder

            Geschmacksstoffen, sowie andere nichtalkoholische

            Getränke, ausgenommen Säfte von Früchten oder Gemüsen

            der Nummer 2009

2203  00   Bier, aus Malz hergestellt

2208  --   Ethylalkohol, unvergällt, mit einem Alkoholgehalt in

            Volumenteilen von weniger als 80% Vol.; Branntwein,

            Liköre und andere Getränke, die Destillationsalkohol

            enthalten; zusammengesetzte alkoholische Zubereitungen,

            wie sie für die Herstellung von Getränken verwendet

            werden:

       10   - zusammengesetzte alkoholische Zubereitungen, wie sie

              für die Herstellung von Getränken verwendet werden

       20   - Branntweine, durch Destillation von Traubenwein oder

              Traubentrester hergestellt

       30   - Whisky

       40   - Rum und Taffia

       50   - Gin und Genever

       90   - andere:

              A - Arrak

              B - Kirschbranntwein

              C - Branntwein aus anderen Früchten des Kapitels 8

              D - Waren, die Eier, Eigelb oder Zucker (Saccharose

                  oder Invertzucker) enthalten

              E - andere:

                  2 - sonstige

2209  00   Speiseessig und Speiseessigersatz aus Essigsäure

Schlagworte

Geruchsstoff, Mehlteig

Gesetzesnummer

10010532

Dokumentnummer

NOR12134578

Alte Dokumentnummer

N8198816930J