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Umweltschutz - Zusammenarbeit

Fassungen (Gesetz)
ab 01.07.1988 — BGBl. Nr. 253/1988 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
01.07.198803.10.1990 BGBl. Nr. 253/1988 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 220/1994

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Umweltschutz - Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 253 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 220 aus 1994,

Typ

Vertrag – DDR

Inkrafttretensdatum

01.07.1988

Außerkrafttretensdatum

03.10.1990aufgehoben durch BGBl. Nr. 220/1994

Index

89/07 Umweltschutz

Langtitel

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes

StF: BGBl. Nr. 253/1988

Änderung

idF:

BGBl. Nr. 220/1994

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 7. April 1988 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 7, Absatz 2, mit 1. Juli 1988 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Deutsche Demokratische Republik, in dem Wunsche, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet des Umweltschutzes zu fördern,

und entschlossen, entsprechend den Zielen und Grundsätzen, wie sie in den Resolutionen der im Jahre 1972 in Stockholm abgehaltenen Konferenz der Vereinten Nationen über die menschliche Umwelt und in der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (Helsinki, 1975) festgehalten sind, für den bestmöglichen Schutz der Umwelt in den beiden Staaten zu sorgen,

sind übereingekommen, den folgenden Vertrag zu schließen:

Gesetzesnummer

10010542

Dokumentnummer

NOR11010761

Alte Dokumentnummer

N8198810681A