Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Hygiene bei Zuckerwaren aus Automaten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 127/1988 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2006Bundesgesetzblatt Nr. 127 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 13 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
§ 2. Es ist verboten, Zuckerwaren oder unter Verwendung von Zuckeraustauschstoffen hergestellte derartige Waren ohne Umhüllung aus Automaten feilzuhalten. Paragraph 2, Es ist verboten, Zuckerwaren oder unter Verwendung von Zuckeraustauschstoffen hergestellte derartige Waren ohne Umhüllung aus Automaten feilzuhalten.
Dokumentnummer
NOR12134485
Alte Dokumentnummer
N8198811617L