Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Emulgatorenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 309/1988 aufgehoben durch BGBl. Nr. 725/1994Bundesgesetzblatt Nr. 309 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 725 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
§ 1. Im Sinne dieser Verordnung sind Paragraph eins, Im Sinne dieser Verordnung sind
Emulgatoren und Stabilisatoren Zusatzstoffe, die bei Lebensmitteln eine einheitliche Dispersion zweier oder mehrerer nicht mischbarer Phasen herzustellen oder aufrechtzuerhalten vermögen;
Verdickungsmittel Zusatzstoffe, die bei Lebensmitteln deren Viskosität zu erhöhen vermögen;
Geliermittel Zusatzstoffe, die bei Lebensmitteln den Zustand eines Gels herbeizuführen vermögen.
Dokumentnummer
NOR12134456
Alte Dokumentnummer
N8198811011E