Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verbot vollhalogenierter Fluorchlorkohlenwasserstoffe als Treibgas
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 55/1989 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 179/2018Bundesgesetzblatt Nr. 55 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 179 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
Verbote
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Das Inverkehrsetzen von Druckgaspackungen, die als Treibgas vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten, durch Hersteller und Importeure ist mit Ablauf des 31. Dezember 1989 verboten.
(2)Absatz 2,Das Inverkehrsetzen von unter Abs. 1 fallenden Druckgaspackungen durch andere als die im Abs. 1 genannten Personen ist mit Ablauf des 28. Feber 1990 verboten.Das Inverkehrsetzen von unter Absatz eins, fallenden Druckgaspackungen durch andere als die im Absatz eins, genannten Personen ist mit Ablauf des 28. Feber 1990 verboten.
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2018
Dokumentnummer
NOR12134883
Alte Dokumentnummer
N8198914640J