Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
ChemG-Anmeldungs- und Prüfnachweisverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 40/1989 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 65/1998Bundesgesetzblatt Nr. 40 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 65 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
Zusätzliche Anmeldungsunterlagen für gefährliche Stoffe
§ 3. Zur Anmeldung eines gefährlichen Stoffes (§ 2 Abs. 5 ChemG) hat der Anmeldepflichtige der Anmeldebehörde neben den Angaben und Unterlagen nach § 2 Unterlagen mit folgenden Angaben vorzulegen: Paragraph 3, Zur Anmeldung eines gefährlichen Stoffes (Paragraph 2, Absatz 5, ChemG) hat der Anmeldepflichtige der Anmeldebehörde neben den Angaben und Unterlagen nach Paragraph 2, Unterlagen mit folgenden Angaben vorzulegen:
die vorgesehene Einstufung nach § 2 Abs. 5 ChemG;die vorgesehene Einstufung nach Paragraph 2, Absatz 5, ChemG;
Anweisungen für die ordnungsgemäße Verwendung aufgeschlüsselt nach Verwendungszwecken und Verwendungsarten einschließlich entsprechender Vorsichtsmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen;
Sicherheitsvorkehrungen, die bei der Herstellung, der Lagerung, dem Transport oder der Verwendung des Stoffes zu beachten sind, sowie über innerbetriebliche und außerbetriebliche Sofortmaßnahmen zur Vermeidung von Personen- oder Umweltschäden bei unbeabsichtigter Verbreitung;
Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit Personenschaden, zB bei Vergiftungen, sonstige Behandlungsempfehlungen;
mögliche Brandgefahr, Empfehlung von Löschmitteln und Angabe der bei der Verbrennung oder Pyrolyse entstehenden Stoffe, sofern die bestimmungsgemäße Verwendung dies erforderlich macht;
Hinweise auf weitere mögliche Gefahren, insbesondere bei chemischen Reaktionen in Verbindung mit Wasser;
die vorgesehene Verpackung und Kennzeichnung nach §§ 17 Abs. 3 und 18 Abs. 1 ChemG;die vorgesehene Verpackung und Kennzeichnung nach Paragraphen 17, Absatz 3 und 18 Absatz eins, ChemG;
weitere dem Anmelder bekannte und verfügbare Unterlagen über eine mögliche weitere Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt, zB epidemiologische Studien über chemisch verwandte Substanzen.
Schlagworte
Personenschaden
Dokumentnummer
NOR12134652
Alte Dokumentnummer
N8198910591L