Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
28.07.1989 bis 31.12.2006 — BGBl. Nr. 359/1989 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 228.07.198931.12.2006 BGBl. Nr. 359/1989 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 113/2006

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Betriebszählungsgesetz 1990

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 359 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2006,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

28.07.1989BGBl. Nr. 359/1989

Außerkrafttretensdatum

31.12.2006aufgehoben durch BGBl. I Nr. 113/2006

Index

80/01 Organisationsrecht

Text

Anlage 2

__________

Betriebsinhaber(in) und im Betriebshaushalt lebende Familienangehörige (einschließlich Kinder)

Name, Anschrift des Betriebsinhabers Verwandtschaftsverhältnis zum Betriebsinhaber

Geburtsjahr

Geschlecht

Hauptberuf

Beschäftigung im landwirtschaftlichen Betrieb

(voll/überwiegend/fallweise/nicht)

Beschäftigung im Betriebshaushalt

(voll/überwiegend/fallweise/nicht)

Ständige familienfremde Arbeitskräfte im Betrieb (nach dem Geschlecht)

Angestellte

Landarbeiter

Forstarbeiter, Sägearbeiter

Lehrlinge

Nichtständige familienfremde Arbeitskräfte im Betrieb

Landarbeiter (Anzahl/im Betrieb geleistete Arbeitstage) Forstarbeiter (Anzahl/im Betrieb geleistete Arbeitstage)

Außerbetriebliche Einkünfte und Sozialversicherung

Außerbetriebliche Einkünfte des Betriebsleiterehepaares im Jahre

1989 von 10 000 S und mehr

Wenn ja, waren im Jahre 1989 die Einkünfte aus dem land- und

forstwirtschaftlichen Betrieb höher als die außerbetrieblichen Einkünfte?

Ist der Betriebsinhaber bei der Bauernkrankenkasse versichert?

Nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit

Wird auf Rechnung des Betriebsinhabers innerhalb dieses Betriebes

regelmäßig noch eine andere selbständige nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt?

Wenn ja, welche Tätigkeit?

Übt der Betriebsinhaber außerhalb dieses Betriebes noch eine andere

Tätigkeit aus?

Wenn ja, welche Tätigkeit:

unselbständig nichtlandwirtschaftlich

selbständig nichtlandwirtschaftlich

unselbständig landwirtschaftlich

Entfernung zur außerbetrieblichen Arbeitsstätte (in km) Zeitaufwand für den Weg zur außerbetrieblichen Arbeitsstätte in Minuten: bis 15/16-30/31-45/46-60/über 60.

Erfolgt die Rückkehr zum landwirtschaftlichen Betrieb:

täglich/nicht täglich.

Abgeschlossene Schulbildung und Fachausbildung des Betriebsinhabers, des Ehegatten, der familieneigenen und ständigen familienfremden Arbeitskräfte (Anzahl)

Land- und forstwirtschaftliche Berufs-(Fortbildungs-)Schule Mittlere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalt Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalt

Landwirtschaft

Forstwirtschaft

Land- und forstwirtschaftliche Universität

Landwirtschaft

Forstwirtschaft

Facharbeiter oder Gehilfe

Meister

Wohngebäude

Anzahl, darunter bewohnt

Verbaute Fläche (in m2)

Anzahl der Fremdenzimmer

Baujahr bzw. Fertigstellung des Hauptwohngebäudes

vor 1880

1880-1918

1919-1944

1945-1960

1961-1980

nach 1980

Ausstattung der Wohnung des Betriebsinhabers

mit kaltem Fließwasser

mit warmem Fließwasser

mit Zentralheizung

mit Bad/Dusche

mit Wasserklosett

ohne Fließwasser

Wirtschaftsgebäude

Anzahl der Wirtschaftsgebäude, darunter verwendet Verbaute Fläche der Wirtschaftsgebäude (in m2)

Baujahr der Wirtschaftsgebäude:

vor 1880

1880-1918

1919-1944

1945-1960

1961-1980

nach 1980

Gärfutterbehälter und Düngersammelanlagen (Anzahl, Gesamtfassungsraum in m3 bzw. Fläche in m2)

Hochsilos (für Grünfutter und Silomais/für Maiskornsilage) Flachsilos (für Grünfutter und Silomais/für Maiskornsilage) Jauchegruben

Flüssigmistanlagen

Düngerstätten

Forstwirtschaft

Aufforstungen im Jahre 1989

auf Waldboden (in Hektar und Ar)

auf Nichtwaldboden (in Hektar und Ar)

verwendete Forstpflanzen (einschließlich Nachbesserungen in Stück)

Holzentnahme (Gesamteinschlag) aus dem eigenen Wald 1989

Nutzholz, darunter Schadholz (in fm)

Brennholz, darunter Schadholz (in rm)

Holzschlägerung im Jahre 1989

durch familieneigene Arbeitskräfte (ausschließlich/überwiegend/ fallweise)

durch familienfremde Arbeitskräfte

keine Holzschlägerung im Jahre 1989

Holzbringung im Jahre 1989

durch familieneigene Arbeitskräfte (ausschließlich/überwiegend/ fallweise)

durch familienfremde Arbeitskräfte

keine Holzbringung im Jahre 1989

Holzverkauf am Stock im Jahre 1989

ausschließlich oder überwiegend

nicht oder nur selten

Sonstige Betriebszweige mit Marktproduktion

Gartenbau

Gewächshäuser (Anzahl/Fläche in m)

Hochglas (einschließlich Folientunnel)

Niederglas (Mistbeet)

Fischerei (Wasserfläche in Hektar und Ar)

Pilzzucht (Kulturfläche in m)

Imkerei (Anzahl der Bienenvölker)

Holzverbrauch (einschließlich Zaunholz) im eigenen Betrieb im Jahre 1989

Nutzholz (Menge in fm)

Brennholz (Menge in rm)

Stromversorgung

ausreichend

nicht ausreichend

keine Stromversorgung

Telefonanschluß

vorhanden

nicht vorhanden

Erreichbarkeit des Betriebes mit Lastkraftwagen

Zufahrtsweg zum Betrieb

Entfernung zur nächsten Gemeinde-, Landes- oder Bundesstraße

(in km)

Betriebsanteil an der Wegerhaltung (in Prozent)

Entfernung (km) vom Betrieb zum/zur nächstgelegenen

Lebensmittelgeschäft

Markt oder Lagerhaus

Arzt

Krankenhaus

Volksschule

Schlagworte

Berufsschule, Gemeindestraße, Landesstraße, Betriebsinhaberin, Fortbildundungsschule, Betriebsinhaber

Gesetzesnummer

10010571

Dokumentnummer

NOR12134755

Alte Dokumentnummer

N8198910900L